Ständeratskommission verschärft Ausländerrecht

publiziert: Mittwoch, 17. Nov 2004 / 11:42 Uhr

Bern - Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates hat das Ausländergesetz verschärft. So strich sie den Rechtsanspruch auf eine Niederlassungbewilligung nach zehn Jahren. Erleichtert wird die Anstellung von Kadern und Spezialisten.

Ausländer haben in Zukunft nach zehn Jahren nicht mehr Anspruch auf Niederlassung.
Ausländer haben in Zukunft nach zehn Jahren nicht mehr Anspruch auf Niederlassung.
Mit 9 zu 3 Stimmen lehnte die SPK den Rechtsanspruch auf eine Niederlassungbewilligung nach zehn Jahren ab. Sie will sicherstellen, dass jede Bewilligung nur nach Prüfung durch die Ausländerbehörden erteilt wird. Abgelehnt wurde der Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung für Ehegatten und Kinder.

Erleichtert werden soll nach SPK-Entscheid der internationale Kadertransfer von Managern und Spezialisten. Ausländische Personen mit einem in der Schweiz abgeschlossenen Studium soll die Berufstätigkeit erleichtert werden, wenn diese von hohem wissenschaftlichen Interesse ist.

Das Ausländergesetz ist nach der Behandlung durch die SPK nun reif für den Ständerat. Dieser wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2005 darüber entscheiden.

(fest/sda)

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