Steuer-CDs spülen Geld in deutsche Kasse

Steuersünder-CDs bringen Nordrhein-Westfalen 500 Millionen Euro ein

publiziert: Dienstag, 10. Apr 2012 / 17:13 Uhr
Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans macht weiter Druck.
Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans macht weiter Druck.

Düsseldorf - Die Auswertung von Daten-CDs über deutsche Steuerbetrüger in der Schweiz hat dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) insgesamt 500 Millionen Euro an Nach- und Strafzahlungen in die Kasse gespült.

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Bislang hätten die CDs als einzig wirksames Mittel Licht in das Dunkel des Schweizer Steuer-Eldorados gebracht, sagte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans am Dienstag im Ständigen Ausschuss des Landtags in Düsseldorf. Seit dem Ankauf der ersten CD 2010 seien 6000 Selbstanzeigen eingegangen.

Die laufenden deutsch-schweizerischen Verhandlungen über ein Steuerabkommen seien allein auf die Verunsicherung nach den CD-Käufen zurückzuführen.

NRW hält Abkommen für nicht zustimmungsfähig

Das in der vergangenen Woche nachgebesserte Abkommen sei aber nicht zustimmungsfähig, weil es weder Steuerehrlichkeit noch Gerechtigkeit gewährleiste, betonte er einmal mehr.

Deswegen müsse die Schweiz zügig nachlegen, um möglichst zu Jahresbeginn «ein wasserdichtes Abkommen» zu haben. «Es gibt Verbesserungsmöglichkeiten und erheblichen Druck auf die Schweiz, zu mehr bereit zu sein», unterstrich der SPD-Politiker.

Die Schweiz ist jedoch nicht bereit, weitere Verhandlungen über das am Gründonnerstag unterzeichnete Abkommen zu führen: Eine Nachverhandlung des zur Diskussion stehenden Abkommens sei nicht möglich, sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nach der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls.

Bei einer Ablehnung bliebe vorderhand der Status Quo - Amtshilfe gestützt auf das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen - bestehen, erklärte Widmer-Schlumpf weiter.

Milliarden-Einnahmen zweifelhaft

Deutsche Steuersünder mit Schwarzgeld in der Schweiz sollen mit bis zu 41 Prozent ihres Kapitals zur Kasse gebeten werden. Diese Quote sei aber selbst nach Aussage von Schweizer Bankern kaum zu erreichen, monierte Walter-Borjans. Die Erwartungen der deutschen Bundesregierung von geschätzten zehn Milliarden Euro Einnahme seien irreal.

Es könne nicht sein, dass die Schweiz «einen Persil-Schein für Steuerhinterzieher» durchsetze, die Schwarzgeld nachträglich anonym legalisieren könnten und zusätzlich neun Monate Zeit erhalten sollten, es in andere Steueroasen zu schaffen. «Kapital flüchtet», stellte Walter-Borjans fest.

 

(fest/sda)

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Lieber nur das nackte Leben!
Lieber nur das nackte Leben und öfter mal eine gute Stellung mit einem Schatz auf Erden, wenn ich schon die Wahl habe.
Als glücklicher Nichtchrist brauche ich in diesem Fall weder die Bibel zu lesen, noch Steuern zu bezahlen. Trotzdem bleiben mir aus dem Zusammenhang gerissene Bibelzitate offenbar nicht erspart :-(
Einen Kaiser habt Ihr in Deutschland aber auch nicht mehr, oder?

Aber offenbar haben einige dort noch das Denken aus der Zeit Bismarcks behalten.
Die Bibel lesen!
Die Steuerbetrüger hätten die Bibel lesen sollen:
Jesus Christus spricht in Lukas 20,25:
Gebt dem Kaiser, was dem Kaiser gehört...

Mein Freund Ari sagte mehrmals zu mir: "Wer reich werden will muß braun sein."
Ich aber sagte Ari Onassis, dass Reichtum bei Gott das Entscheidende ist, vergänglichen Reichtum in unvergänglichen Reichtum zu investieren.
Viele Christen haben wohl noch nicht darüber nachgedacht, ob es ihnen reicht, ewiges Leben zu erhalten so wie jemand, der aus dem brennenden Haus gerade das nackte Leben rettet oder ob sie lieber eine gute Stellung und einen Schatz im Himmel nach der Auferstehung haben wollen.

Mit guten Segenswünschen
Claus F. Dieterle, Berlin
Naja.
Dass Diebstahl und Hehlerei "Geld in die Kassen spült" ist ja keine besonders neue Erkenntnis.
Ich dachte bisher einfach, es sei verboten.

Juristerei ist halt auch ein Schwatzthema. Manchmal sind Formaljuristereien auch wirklich unterhaltsam, so beispielsweise der Wortlaut folgender email:

"Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und oder rechtlich geschützt, und
damit ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie
nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein
sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme,
Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser
E-Mail unzulässig ist."

...jede Form...der Kenntnisnahme...unzulässig

Die dazu angefügte Anforderung, sich bei einer allfällig fälschlich erhaltenen email mit dem Adressaten in Verbindung zu setzen, kann man also gar nicht befolgen. Damit würde man die "Straftat" im Sinne der email gestehen.

Formaljuristisch (und heiter) geht die Welt zugrunde.
.
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