Stichentscheid notwendig

publiziert: Mittwoch, 21. Sep 2005 / 11:22 Uhr

Bern - Der Ständerat hat dem Bundesgesetz über die Familienzulagen zugestimmt. Bei 21 zu 21 Stimmen kam das Ja aber nur durch Stichentscheid des Ratspräsidenten Bruno Frick (CVP/SZ) zustande.

Bruno Frick war das Zünglein an der Waage.
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Auf einen Mindestbetrag für die Zulagen verzichtet der Rat.

Die kleine Kammer lehnte den Vorschlag des Nationalrats ab, in der gesamten Schweiz mindestens 200 Franken pro Kind und 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung auszuzahlen. Vor allem FDP und SVP setzten sich dafür ein, weiterhin die Kantone über die Höhe der Zulagen entscheiden zu lassen.

Selbständigerwerbende ohne Anspruch

Entschieden hat der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat auch, dass Selständigerwerbende keinen Anspruch auf Kinderzulagen haben. Hingegen stimmte er dafür, dass künftig auch Nichterwerbstätige berücksichtigt werden. Gegenüber dem Nationalrat legte er für sie aber eine Einkommensgrenze von 30 000 Franken fest.

Eine bürgerliche Minderheit der vorberatenden Kommission hatte gefordert, Nichterwerbstätige ganz von der Kinderzulage auszuschliessen. Nach einem Patt in der Abstimmung entschied Ratspräsident Frick aber auch hier für die Kommissionsmehrheit.

Zur Zeit kosten die Familienzulagen die Arbeitgeber rund 4 Mrd. Franken im Jahr. Nach dem Modell des Nationalrats wären es 890 Millionen mehr. Rund 690 Millionen entfielen auf die Wirtschaft, 200 Millionen auf den Staat.

(sl/sda)

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