Stillen am Arbeitsplatz ist Arbeitszeit

publiziert: Dienstag, 31. Okt 2006 / 19:09 Uhr

Neuenburg - Vom Kanton Neuenburg beschäftigte Mütter dürfen am Arbeitsplatz ihre Babys stillen und sich die dafür benötigte Zeit als Arbeitszeit aufschreiben.

Die Zeit für das Stillen darf zur Arbeitszeit geschlagen werden.
Die Zeit für das Stillen darf zur Arbeitszeit geschlagen werden.
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Der Grosse Rat beschloss die entsprechende Gesetzesänderung ohne Gegenstimme. Die Zeit für das Stillen darf aber nur voll zur Arbeitszeit geschlagen werden, wenn das Baby am Arbeitsplatz zur Brust genommen wird. Zieht sich die Mutter an einen anderen Ort zurück, darf nur die Hälfte der für das Stillen beanspruchten Zeit als Arbeitszeit verrechnet werden.

Alle Fraktionen des Kantonsparlaments stellten sich hinter die Gesetzesrevision. Die Regierung hatte die Gesetzesänderung als Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben begrüsst. Weitere Projekte in diesem Sinn würden folgen, sagte der Regierungsvertreter im Grossen Rat.

(smw/sda)

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