Strafandrohung: Apple muss Service verbessern

publiziert: Samstag, 25. Sep 2010 / 19:00 Uhr / aktualisiert: Samstag, 25. Sep 2010 / 19:44 Uhr
Keine Nachteile beim Kauf in einem anderen Land (Bild: Apple Store London)
Keine Nachteile beim Kauf in einem anderen Land (Bild: Apple Store London)

Brüssel - Der US-Computerhersteller Apple ist mit der Ankündigung eines besseren Kundenservices für europäische iPhone-Besitzer einem drohenden Brüsseler Wettbewerbsverfahren entgangen.

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Die EU-Kommission teilte am Samstag mit, Apple habe zugesagt, die Beschränkungen für Entwicklungswerkzeuge für iPhone-Applications (Apps) zu lockern und einen Garantie- und Kundenservice innerhalb der EU aufzubauen.

Auf diese Weise reagiere der Konzern auf die Probleme, die europäische Kunden bislang hatten, wenn sie ein iPhone in einem anderen Mitgliedsstaat gekauft hatten und das Gerät repariert werden musste. Die Kommission habe daraufhin Ermittlungen wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens eingestellt, teilte die EU-Kommission mit.

Für den Fall, dass die EU-Kartellwächter Apple einer Marktabschottung zum Schaden von Kunden und Konsumenten für schuldig befunden hätte, hätten sie Apple zu einem Bussgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent seines Jahresumsatzes verpflichten können.

Erste Untersuchungen im Frühjahr

Im Frühjahr hatte die EU-Kommission erste Untersuchungen gemacht. Die Experten monierten, dass Apple seinen Reparaturservice nur auf das Land, in dem ein Kunde sein Gerät kaufte, beschränkte. Dies habe die Konsumenten benachteiligt.

Zugleich habe Apple andere Entwickler von Apps benachteiligt und ihnen Lizenzen vorenthalten, um Wettbewerber auszuschalten. Nun werde Apple die Beschränkungen für die Entwicklung der Apps mit Hinblick auf die Konkurrenz lockern.

Nicht zum ersten Mal im Visier

EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia sagte: «Die Antwort von Apple auf unsere vorläufigen Untersuchungen zeigt, dass die Kommission über die Wettbewerbsregeln schnelle Ergebnisse zum Nutzen des Konsumenten erzielt, ohne ein offizielles Verfahren einleiten zu müssen.»

Schon mehrfach war Brüssel gegen den US-Konzern vorgegangen. 2008 war Apple mit seinen Preisen beim Herunterladen von Musik aus seinem iTunes-Onlineangebot ins Visier der Brüsseler EU-Behörde geraten. Auch in diesem Fall entging Apple einem EU-Verfahren, indem der Konzern gleiche Preise für alle Nutzer in der EU ankündigte.

(bert/sda)

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