Strafe gegen Ex-Gemeindepräsidenten bestätigt

publiziert: Dienstag, 6. Feb 2007 / 20:00 Uhr

Lausanne - Das Waadtländer Kantonsgericht hat die Strafe gegen den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Rougemont bestätigt. Er war 2006 wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen mit Kindern zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt worden.

Das Gemeindehaus von Rougemont. (Archivbild)
Das Gemeindehaus von Rougemont. (Archivbild)
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Das Bezirksgericht der Broye habe ohne Willkür entschieden und sich unvoreingenommen eine eigene Meinung zum Fall gebildet. Das Urteil biete keine Angriffsfläche für Kritik, teilte das Kantonsgericht mit.

Die Anwälte des Ex-Politikers hatten moniert, dass die erste Instanz gegen die Unschuldsvermutung verstossen habe und ihr Mandant aufgrund unbewiesener Taten verurteilt worden sei. Das Gericht sei einzig den Angaben der mutmasslichen Opfer gefolgt und von Gefühlen mitgerissen worden.

Schuldig wegen Vergewaltigung

Der 60-Jährige war im März 2006 im waadtländischen Yverdon der Vergewaltigung einer seiner Töchter und eines Nachbarmädchens schuldig gesprochen worden. Das Gericht erachtete es als erwiesen, dass der Mann mehrere seiner fünf Töchter vergewaltigt hatte.

Da die Fälle der ältesten Töchter, die der Mann auch zugegeben hatte, jedoch verjährt waren, wurde er nur für die Vergewaltigung sowie für mehrfache Nötigung und sexuelle Handlungen mit seiner jüngsten Tochter in den Jahren 1996 bis 1998 verurteilt.

(ht/sda)

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