Strafrechtsprofessoren gegen Verwahrungsinitiative

publiziert: Sonntag, 18. Jan 2004 / 13:59 Uhr

Bern - Die Schweizer Strafrechtsprofessorinnen und -professoren sind gegen die Verwahrungsinitiative, über die am 8. Februar abgestimmt wird. Diese sei mit der Bundesverfassung und der Menschenrechtskonvention nicht vereinbar, warnen sie.

26 Strafrechtsprofessoren halten die Initiative für verfassungswidrig.
26 Strafrechtsprofessoren halten die Initiative für verfassungswidrig.
Die Initiative sei eine Reaktion auf schwerste Gewaltverbrechen in den 90-er Jahren und möchte eine Wiederholung solcher Verbrechen verhindern. Insofern sei sie mehr als verständlich, heisst es in einer Mitteilung, die von 26 Strafrechtsprofessorinnen und -professoren schweizerischer Universitäten unterzeichnet ist.

Jedoch gebe es gegen die Initiative schwerwiegende Einwände. Es sei nicht sachgemäss, die Verwahrung von Tätern davon abhängig zu machen, dass sie extrem gefährlich seien. Bei schweren Gewaltdelikten müsse stattdessen die ernstzunehmende Gefahr eines Rückfalls genügen.

Nicht für die ganze Lebenszeit möglich

Zuverlässige Voraussagen über diese Gefahr seien allerdings immer nur für überschaubare Zeiträume möglich, nicht aber für die gesamte Lebenszeit eines Menschen.

Dass ein Täter als nicht therapierbar erscheine, könne verschiedene Gründe haben. Unter anderem den, dass er eine Therapie zunächst verweigere oder dass ein geeignetes Programm in der Schweiz bisher noch nicht zur Verfügung stehe. Auch das könne sich in der Folge ändern, heisst es in der Mitteilung weiter.

Verfassungswidrige Forderung

Die periodische Überprüfung der Gründe für die Verwahrung auszuschliessen, widerspräche daher dem rechtstaatlichen Grundsatz, dass ein Eingriff des Staates in die Freiheit des einzelnen nicht weiter gehen und nicht länger dauern dürfe, als sein Zweck es erfordere.

Dies wäre weder mit der schweizerischen Bundesverfassung noch mit der Europäischen Menschenrechtskommission vereinbar.

(rp/sda)

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