Strafregisterauszüge werden veröffentlicht

publiziert: Mittwoch, 6. Dez 2006 / 16:30 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 6. Dez 2006 / 17:35 Uhr

Bellinzona - Vor den kantonalen Wahlen vom kommenden April müssen im Tessin erstmals sämtliche Kandidaten einen Auszug aus dem Strafregister vorlegen.

Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, wird von der Wahlliste gestrichen.
Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, wird von der Wahlliste gestrichen.
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Die entsprechende Neuerung des Wahlgesetzes tritt per 1. Januar 2007 in Kraft, wie die Tessiner Regierung beschloss. Der Strafregisterauszug werde im Amtsblatt zusammen mit den übrigen Daten der Kandidaten veröffentlicht, teilte die Staatskanzlei mit.

Das Kantonsparlament hatte die Verschärfung des Wahlgesetzes am 22. März 2004 mit 46 zu 28 Stimmen gutgeheissen.

Man wollte mit dieser Massnahme verhindern, dass Leute in öffentliche Ämter gewählt werden, die Scherereien mit der Justiz haben.

(dl/sda)

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