«Unverhältnismässig und unzulässig»

Strafverfahren gegen Streikende

publiziert: Freitag, 7. Jun 2013 / 17:05 Uhr / aktualisiert: Freitag, 7. Jun 2013 / 18:20 Uhr
Der Streik im Aargau dauert seit Montag an. (Archivbild)
Der Streik im Aargau dauert seit Montag an. (Archivbild)

Baden AG - Im Arbeitskonflikt um den SPAR-Tankstellenshop in Baden-Dättwil AG hat das Bezirksgericht Baden die sofortige Aufhebung der Blockade des Shops durch streikende Mitarbeitende und die Gewerkschaft Unia verfügt.

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Die Staatsanwaltschaft eröffnete Strafverfahren gegen verschiedene Personen. Gemäss der Verfügung des Bezirksgerichtes sei es Streikposten auch im Rahmen eines zulässigen Streiks nicht gestattet, arbeitswilligen Arbeitnehmern den Zutritt zur Arbeit zu versperren oder Gewalt gegen Personen anzuwenden, die sich um den Betrieb kümmern wollten, teilte die SPAR Gruppe Schweiz am Freitag mit.

Die Besitzstörung sprenge den Rahmen dessen, was ein Arbeitgeber im Rahmen eines kollektiven Arbeitskampfes zu tolerieren habe, zitiert SPAR weiter aus dem Entscheid. Die mit dem Streikrecht verbundenen und verfassungsrechtlichen geschützten Ziele könnten auch ohne eine solche Blockade erreicht werden. Die Blockade erweist sich damit laut Bezirksgericht als "unverhältnismässig und unzulässig".

Die Gewerkschaft Unia und Streikende verweigerten SPAR-Vertretern am Freitagnachmittag trotz richterlicher Verfügung den Zugang zum Shop. Man nehme diese Tatsache "mit Bedauern und ohne weiteren Kommentar zu Kenntnis", hielt SPAR in einer Medienmitteilung fest.

Das Unternehmen hatte bereits am Montag eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs sowie wegen eventueller Sachbeschädigung eingereicht.

Mehrere Strafverfahren eröffnet

Gegen verschiedene Personen wurden nun Strafverfahren wegen Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung eröffnet, wie die Staatsanwaltschaft Aargau mitteilte. Trotz der Verfügung des Bezirksgerichtes Baden sei den Berechtigten der Zutritt zum SPAR-Shop verwehrt worden.

Gegen mehrere Personen laufe zudem ein Strafverfahren wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Zwangsmassnahmen will die Staatsanwaltschaft nicht anordnen. Die Voraussetzungen für einen Haftgrund lägen gegenwärtig nicht vor.

Die Polizei beobachtet gemäss Staatsanwaltschaft Aargau das Geschehen vor Ort. Sie habe mangels Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit keine gesetzliche Grundlage, um einzuschreiten.

Suche nach Gesprächsbereitschaft

Die Gewerkschaft Unia erneuerte am Freitag ihre Forderung nach einer Verhandlungslösung. Zusammen mit den Streikenden habe man in den letzten Tagen verschiedene Verhandlungsangebote gemacht.

Die SPAR-Manager würden jedoch auf Einschüchterung statt auf Dialog setzen. Ein echter Dialog über die Löhne und Arbeitsbedingungen sei nötig. Der Streik werde weitergeführt, bis eine Lösung auf dem Tisch liege.

SPAR hielt in einer Medienmitteilung fest, die Unia lehne den Vorschlag ab, das Gespräch an einem neutralen Ort und unter Beizug eines Mediators wieder aufzunehmen. Gespräche hätten bereits mehrmals vor dem Streik und der Besetzung des Shops stattgefunden. Man habe sich jedoch nie einigen können.

Beim seit Montag dauernden Arbeitskonflikt geht es um die Arbeitsbedingungen und die Höhe der Löhne. Gemäss Unia beträgt der Lohn bei einer Vollzeitstelle 3600 Franken. Am Streik beteiligen sich rund die Hälfte der insgesamt 21 Beschäftigten des Tankstellenshops.

 

(fajd/sda)

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