Streit um Frühpensionierungen bei den Schreinern

publiziert: Sonntag, 27. Jun 2004 / 11:38 Uhr

Zürich - Die Arbeitgeber des Schreinereigewerbes spielen den schwarzen Peter im Streit um einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) an die Gewerkschaften zurück. Zankapfel ist die Frühpensionierung ab 62 Jahren.

Die Frühpensionierung ab 62 Jahren ist ein zentraler Punkt im GAV.
Die Frühpensionierung ab 62 Jahren ist ein zentraler Punkt im GAV.
Die Gewerkschaft GBI habe einen zentralen Punkt des geltenden GAV nicht eingehalten, teilte der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) mit. Dieser Passus sah vor, dass das Oberwallis und Deutschfreiburg dem GAV Deutschschweiz und Tessin unterstellt werden, damit der Vertrag fortbestehen kann.

Die GBI habe aber den Beitritt dieser Regionen verweigert, teilten die Arbeitgeber weiter mit. Dadurch verliere der geltende GAV auf den 1. Juli seine Gültigkeit.

Trotz Einsprache der Arbeitgeber hatte zuvor der Bundesrat das Oberwallis und Deutschfreiburg dem GAV der Romandie unterstellt, wie die GBI entgegnet. Der GAV Westschweiz betreffend dem frühzeitigen Altersrücktritt ab 62 Jahren wurde für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Delegierten der Deutschschweizer Schreinermeister lehnten die Frühpensionierung an ihrer Tagung vom Freitag mit 196 gegen 39 Stimmen ab. Über neue Forderungen der Gewerkschaft wolle der Verband erst diskutieren, wenn die GBI ihre vertraglichen Versprechen einhalte.

Nach Ansicht der GBI hat der VSSM den GAV platzen lassen. Die Gewerkschaft hatte als Kompromiss angeboten, Deutschfreiburg ab 2005 dem GAV Deutschschweiz und Tessin zu unterstellen. Die Arbeitgeber lehnten dies ab.

(rr/sda)

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