Streit um Sanierung der Waadtländer Kantonsfinanzen

publiziert: Donnerstag, 9. Sep 2004 / 08:25 Uhr / aktualisiert: Freitag, 10. Sep 2004 / 07:50 Uhr

Lausanne - Im Kanton Waadt ist eine heftige Debatte über die geplante Sanierung der Staatsfinanzen entbrannt. Namentlich die Anwendung der neuen Schuldenbremse sorgt für rote Köpfe. Bürgerliche Grossräte drohen mit dem Gang ans Bundesgericht.

385,5 Mio. Franken Defizit.
385,5 Mio. Franken Defizit.
Die Kasse ist leer, die Lage ernst: Der Kanton Waadt hat für das vergangene Jahr ein Defizit von 385,5 Mio. Franken zu verzeichnen. Dieser Fehlbetrag übersteigt die Abschreibungen, und für solche Fälle schreibt die neue Waadtländer Kantonsverfassung die Sanierung der Staatsfinanzen zwingend vor.

Die Regierung hat bereits ein Entlastungsprogramm im Umfang von 170,3 Mio. Franken vorgelegt. Bei zwei Dritteln dieses Betrages handelt es sich um Einsparungen. Der Rest sind neue Einnahmen. 10 von 80 Massnahmen werden voraussichtlich Ende November dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. Es handelt sich unter anderem um die befristete Erhöhung der Vermögenssteuer, um die Senkung der Sozialhilfeansätze oder um die Kürzung der Kirchensubventionen. Diese Massnahmen können nur mit Gesetzesänderungen umgesetzt werden, und dafür schreibt die Kantonsverfassung das obligatorische Referendum vor.

Umstrittener Sanierungsmechanismus

Bei dem erstmals zur Anwendung kommenden Abstimmungsprozedere hat das Volk jedoch nur eine begrenzte Wahlmöglichkeit. Wenn es die vorgeschlagenen Massnahmen (Einsparungen oder gezielte Steuererhöhungen) ablehnt, wird der allgemeine Steuerfuss entsprechend angehoben. Ein doppeltes Nein ist nicht möglich.

Dieses Vorgehen wollen einige bürgerliche Kantonsparlamentarier nicht widerstandslos hinnehmen. "Dass sich die Stimmenden nicht auch für den Status quo aussprechen können, ist unannehmbar", wetterte der Präsident der liberalen Fraktion, Philippe Leuba, im Kantonsparlament.

"Damit wären die Waadtländer die einzigen, die sich nicht gegen eine Steuererhöhung zur Wehr setzen könnten", sagte Leuba weiter. Ein von ihm und seinem freisinnigen Ratskollegen Olivier Feller in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten erhärtet die Zweifel an der Rechtmässigkeit des Vorgehens.

Stimmfreiheit in Frage gestellt

Der Lausanner Verfassungsrechtler Etienne Grisel kam diesen Sommer nämlich zum Schluss, dass die Gegenüberstellung von zwei Steuererhöhungen ohne Möglichkeit des doppelten Neins die Bundesverfassung verletzt. Die Stimmfreiheit der Bürgerinnen und Bürger sei nicht mehr gewährleistet.

Der Präsident der liberalen Fraktion droht nun mit dem Gang ans Bundesgericht, falls das Kantonsparlament die Steuererhöhungen nicht aus dem Entlastungsprogramm heraustrennt, in die Beratung des Budgets 2005 integriert und damit referendumstauglich macht.

Kampf an zwei Fronten

Für die bürgerlich dominierte Waadtländer Kantonsregierung zeichnet sich nun ein Kampf an zwei Fronten ab. Nebst der Kritik aus dem eigenen Lager hat sie auch gegen den Widerstand linker Kreise anzutreten.

In der Tat wollen die Gewerkschaften sowie SP, PdA und Grüne dem "Angriff auf den Service Public" und dem "Sozialabbau" nicht tatenlos zusehen. Sie wehren sich gegen Abstriche beim Staatspersonal und bei der Sozialhilfe. Die Gewerkschaften sind fest entschlossen, den Widerstand im Herbst mit Kundgebungen und Streiks auf die Strasse zu tragen.

(Christoph Nussbaumer/sda)

 
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