Härtere Strafen für Temposünder verlangt

Strengere Massnahmen gegen Raser gefordert

publiziert: Freitag, 30. Apr 2010 / 17:11 Uhr

Bern - Auch das Parlament befasst sich mit Rasern: Die Rechtskommission des Nationalrates möchte diese härter bestrafen. Sie hat sich für sieben parlamentarische Initiativen und drei Standesinitiativen ausgesprochen, die griffigere Massnahmen verlangen.

Bei Unfällen mit Personenschaden soll künftig dem Fahrer auf der Stelle der Führerausweis abgenommen werden. (Symbolbild)
Bei Unfällen mit Personenschaden soll künftig dem Fahrer auf der Stelle der Führerausweis abgenommen werden. (Symbolbild)
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Die Kommission wollte damit primär ein Zeichen setzen: Sie sei klar der Meinung, dass Handlungsbedarf bestehe, schreibt sie in einer Mitteilung vom Freitag. Die Forderungen habe sie gutgeheissen, obwohl einige bei der Ausarbeitung neuer Gesetzesbestimmungen Anlass zu Diskussionen geben würden.

Die Forderungen gehen teilweise in die selbe Richtung wie die Volksinitiative «Schutz vor Rasern», die diese Woche lanciert wurde. Die Kommission verweist auch auf das Projekt «Via Sicura», das zurzeit im Verkehrsdepartement konkretisiert wird. Es soll dem Parlament bis Ende des Jahres vorgelegt werden.

Führerausweisentzug und Einziehung der Fahrzeuge

Die parlamentarischen Initiativen, welchen die Kommission Folge gegeben hat, betreffen vor allem den Führerausweisentzug und die Einziehung der Fahrzeuge. Sie verlangen weiter höhere Strafen bei schweren Fällen von Fahrlässigkeit, die Veröffentlichung der Urteile sowie deren Eintragung im Führerausweis.

Folge gegeben hat die Kommission zum Beispiel zwei Standesinitiativen des Kantons Aargau. Dieser fordert unter anderem, dass nach Verkehrsunfällen, bei denen ein Mensch stirbt oder schwer verletzt wird, dem Unfallverursacher auf der Stelle der Führerausweis abzunehmen ist.

Ja gesagt hat die Kommission auch zu einer Standesinitiative des Kantons Solothurn. Nach dessen Willen soll die maximale Strafe für fahrlässige Tötung deutlich erhöht werden, von heute 3 Jahren auf mindestens 5 Jahre Freiheitsentzug.

(sl/sda)

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