Strompreise: Hat Leuenberger geltendes Recht missachtet?

publiziert: Sonntag, 22. Nov 2009 / 14:28 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 22. Nov 2009 / 17:36 Uhr

Bern - Nach Feststellungen von Preisüberwacher Stefan Meierhans werden den Schweizer Stromkonsumenten 2010 schätzungsweise 50 Millionen Franken zu viel verrechnet. Schuld daran sei Energieminister Moritz Leuenberger, sagt Meierhans in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag».

Laut Stefan Meierhans hätte die Anpassung für 2010 eine Stromopreissenkung bedeutet. (Archivbild)
Laut Stefan Meierhans hätte die Anpassung für 2010 eine Stromopreissenkung bedeutet. (Archivbild)
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Bern - Nach Feststellungen von Preisüberwacher Stefan Meierhans werden den Schweizer Stromkonsumenten 2010 schätzungsweise 50 Millionen Franken zu viel verrechnet. Schuld daran sei Energieminister Moritz Leuenberger. Dessen Departement widerspricht dem Vorwurf aufs Schärfste. In einem Schreiben an die Branche, die Elcom und die Stiftung für Konsumentenschutz habe Leuenberger mitgeteilt, dass die risikogerechte Entschädigung für Stromnetzbetreiber nicht - wie in der Verordnung vorgesehen - jährlich der Marktentwicklung anzupassen sei, sagte Meierhans in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag». Laut Meierhans hätte die Anpassung für 2010 eine Strompreissenkung bedeutet.

Leuenberger setze stattdessen eine Arbeitsgruppe ein, um das Modell der risikogerechten Entschädigung neu zu definieren. «De facto missachtet er damit das geltende Recht - und zwar zum Nachteil der Stromverbraucher.»

Moritz Leuenberger ist die Versorgungssicherheit wichtig

Bundesrat Moritz Leuenberger missachte auf keinen Fall geltendes Recht, hielt der Sprecher des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Harald Hammel, fest. Leuenberger handle auch nicht zum Nachteil der Stromverbraucher, sondern lege im Gegenteil grossen Wert auf die Versorgungssicherheit.

Der Energieminister habe entschieden, dass das Stromversorgungsgesetz revidiert werde, fuhr Hammel fort. Er habe anerkannt, dass es Mängel gebe, gerade bei der risikogerechten Entschädigung für Stromnetzbetreiber. Die Arbeitsgruppe lege deshalb besonderes Gewicht auf diesen Punkt. Bei der Analyse dieses Punktes seien auch Fachleute des Preisüberwachers dabei.

«Wir sind zudem keineswegs untätig gewesen», fügte Hammel an. Die Revision der Stromversorgungsverordnung von letztem Dezember habe den Konsumentinnen und Konsumenten immerhin Ersparnisse von rund 200 Millionen Franken gebracht.

(zel/sda)

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