TV-Gebühren auch während Auslandaufenthalt schuldig

publiziert: Donnerstag, 5. Apr 2007 / 12:25 Uhr

Bern - Die Radio- und Fernsehgebühren der Billag müssen auch während einem längeren Auslandaufenthalt bezahlt werden. Laut dem Bundesverwaltungsgericht hängt die Gebührenpflicht einzig davon ab, ob ein betriebsbereites Empfangsgerät im Haushalt steht.

Entscheidend ist, ob im Haushalt ein betriebsbereiter Empfangsapparat vorhanden ist.
Entscheidend ist, ob im Haushalt ein betriebsbereiter Empfangsapparat vorhanden ist.
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Ein Baselbieter hatte die Gebühreninkassostelle Billag darum ersucht, ihn für die Dauer eines viermonatigen Auslandaufenthalts von Januar bis April 2006 von der Gebührenpflicht für den Radio- und Fernsehempfang zu befreien. Die Billag und anschliessend das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verwehrten ihm seinen Wunsch.

Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Beschwerde nun ebenfalls abgewiesen. Gemäss den Berner Richtern hat der Gesetzgeber bewusst auf die Möglichkeit einer einstweiligen Unterbrechung der Gebührenpflicht verzichtet. Entscheidend sei einzig, ob im Haushalt ein betriebsbereiter Empfangsapparat vorhanden sei.

Dabei komme es noch nicht einmal darauf an, ob das Stromkabel des Geräts eingesteckt sei. Gegen eine persönliche Anwesenheit als Voraussetzung für die Gebührenpflicht spreche im Übrigen auch, dass Programme aufgezeichnet werden könnten.

Laut Bundesverwaltungsgericht wird sich an der Rechtslage zur Gebührenpflicht auch unter der Geltung des vom Parlament bereits verabschiedeten, totalrevidierten Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen nichts ändern. Der Entscheid der Berner Richter kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

(smw/sda)

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