Gastronomie

Take-Aways sollen höher besteuert werden

publiziert: Dienstag, 25. Jun 2013 / 22:56 Uhr
Beim Menü zum Mitnehmen beträgt die Mehrwertsteuer nur 2,5 Prozent.
Beim Menü zum Mitnehmen beträgt die Mehrwertsteuer nur 2,5 Prozent.

Bern - Fürs Essen im Restaurant oder vom Take-Away-Stand sollen die Gäste den gleichen Mehrwertsteuersatz bezahlen. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats will aber den Satz für Take-Aways erhöhen, und nicht - wie die Gastrobranche verlangt - jenen für die Restaurants senken.

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Wer im Restaurant ein Menü isst, bezahlt auf dem Preis 8 Prozent Mehrwertsteuer. Günstiger kommt der Gast im Take-Away weg: Beim Menü zum Mitnehmen beträgt die Mehrwertsteuer nur 2,5 Prozent, weil der reduzierte Satz für den Verkauf von Nahrungsmitteln gilt.

Die Gastrosuisse-Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung» wollte diese Ungleichbehandlung beheben. Auch Restaurants sollten vom tieferen Satz profitieren können.

Der Bundesrat lehnte dies aber ab, weil er Steuerausfälle von 700 bis 750 Millionen Franken befürchtete. Ein neues Zweisatz-Modell, bei dem das Gastgewerbe dem tieferen Satz zugeordnet werden sollte, scheiterte im Parlament - ebenfalls wegen der drohenden Steuerausfälle.

Gegenvorschlag zur Gastrosuisse-Initiative

Die WAK unternimmt nun einen neuen Anlauf: Sie will das Anliegen der Gastrobranche aufnehmen - allerdings nicht so, wie sich die Wirte dies vorgestellt haben. In einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative schlägt die Kommission vor, die Steuer für Take-Away-Geschäfte zu erhöhen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Konkret soll nicht mehr nur unterschieden werden, an welchem Ort ein Nahrungsmittel verkauft wird, sondern auch ob es sich um eine warme oder kalte Speise handelt. Für «erwärmte» Speisen, auch zum Mitnehmen, soll der Konsument künftig immer den Normalsatz von 8 Prozent bezahlen.

Die Take-Away-Stände sollen möglichst genau erfasst werden: So würde der Normalsatz generell in Betrieben gelten, die die Möglichkeiten zum Konsum vor Ort bieten, auch wenn kalte Speisen - zum Beispiel Sandwiches - verkauft werden. Nur wenn die Kunden kalte Speisen und Getränke ausschliesslich mitnehmen, käme der reduzierte Satz zur Anwendung.

Statt eines markanten Steuerausfalls sollen mit dieser Massnahme 50 bis 60 Millionen Franken zusätzlich in die Bundeskasse fliessen, hält die Kommission fest. Damit der Gegenentwurf in der Form einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet werden kann, müsse die Wirtschaftskommissionen beider Räte dem Vorhaben zustimmen.

 

(fest/sda)

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