Das Volk feiert

Tanz der bunten Schäfchen

publiziert: Sonntag, 28. Feb 2016 / 19:30 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 28. Feb 2016 / 20:18 Uhr
Das Volk feiert - ohne die SVP.
Das Volk feiert - ohne die SVP.

Bern - Die Abstimmungsresultate haben in den sozialen Netzwerken so viel zu reden gegeben wie selten zuvor. Vor allem das deutliche Verdikt gegen die Durchsetzungsinitative sorgte für eine Flut von Tweets - unter anderem mit tanzenden Schäfchen. Für Spott sorgte Delfin-Film.

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Die Abstimmungsgewinner zeigten sich erleichtert bis schadenfreudig: So schrieb @janosammann: «SKANDAL! Das Volk setzt den Volkswillen nicht um!». @Playlust twitterte: «Das Volk hat genug vom Volch!» Und @simian_foster meint ironisch: «Danke. Ich hätte auch nicht so recht gewusst, wohin ich ziehen soll.»

#sandroluescher prognostizierte: «Ich sehe es schon kommen: _Die SVP wird gegen das Ausschaffungs-Umsetzungsgesetz das Referendum ergreifen». Und @SSchnuffel fast die Abstimmungsergebnisse wie folgt zusammen: «Man spekuliert nicht mit Ausländern. Schickt die #SVP in den Tunnel...#Dsi neiiin...Heiraten ist schon Strafe genug...»

Rege geteilt wurde auf Twitter ein Bild, das eine Gruppe farbiger Schäfchen zeigt, die auf einem roten Hintergrund mit Schweizerkreuz ausgelassen das Abstimmungsergebnis feiern. Daneben steht geschlagen ein grüner SVP-Wolf. Auf einem anderen Bild wird das SVP-Maskottchen Zottel von weissen Schäfchen von der Schweizer Fahne gekickt.

#Delfingate

Für Hohn und Spott und den Hashtag #Delfingate sorgte der Dokumentarfilm, den SRF mitten in der heissen Resultatephase am Nachmittag ausstrahlte. «Delfine. Ich fasse es nicht.», schrieb @olivierflueckige, @CanKgil verglich: «#Delfingate vom #SRF erinnert bitzli an den @Pinguingate von @RT_Erdogan», und @stfn42 bilanziert: «Wenn das Ergebnis zur DSI schon so klar ist, brauchts halt #delfingate um die Lebensgeister zu erhalten.»

Nach Angaben der SRF-Digitalredaktion wurden bis 16 Uhr über 10'000 Tweets zu den Hashtags #abst16, #dsi oder #heiratsstrafe abgegeben. Auch international gab vor allem die Durchsetzungsinitative zu reden. So twitterte sogar der deutsche Justizminister Heiko Maas: «Schweizer zeigen eindrucksvoll, dass es eben zwischen Stammtischparolen und Volkes Meinung einen Unterschied gibt.»

(pep/sda)

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Was spricht denn dagegen, straffällig gewordenen und zu Freiheitsstrafen verurteilten Migranten den Gaststatus wieder zu entziehen? Wo es Täter gibt, gibt es auch Opfer. Bei der Beurteilung sollte deshalb nicht nur die Täterperspektive gepflegt, sondern auch die Opfer- und Kostenperspektive des Gastlandes herangezogen werden.
Wenn Menschen die alleinige Staatsbürgerschaft des Gastlandes erhalten haben, darf natürlich nicht mehr abgeschoben werden. Das ist natürlich wieder anders, wenn der Zuwanderer sich nicht so richtig entscheiden konnte und deshalb über mehrere Staatsbürgerschaften verfügt. Auch dann sollte eine Abschiebung ins Herkunftsland vorrangig im Interesse der Opfer des Täters entschieden werden.
Über die Gefahr einer Abschiebung bei Straffälligkeit kann ja zusätzlich per Aushängen, mit Flugzetteln und Plakataktionen in Sozialämtern, Flüchtlingsunterkünften, Ballungszentren und in Schulen informiert werden.
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