Tarifregelung für Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs

publiziert: Freitag, 11. Apr 2008 / 14:37 Uhr / aktualisiert: Freitag, 11. Apr 2008 / 15:21 Uhr

Bern - Der Vorstand der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hat den Tarifvertrag für die Abgeltung der Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs gutgeheissen. Die Zustimmung von santésuisse ist bereits früher erfolgt. Nun muss noch der Bundesrat grünes Licht geben.

Die Impfprogramme könnten auf den Schuljahresbeginn im August 2008 gestartet werden.
Die Impfprogramme könnten auf den Schuljahresbeginn im August 2008 gestartet werden.
Die Kantone ebneten damit den Weg für eine rasche und wirtschaftliche Umsetzung der vorgesehenen Impfprogramme, teilte die GDK mit.

Dem GDK-Vorstand ist es ein Anliegen zu betonen, dass es sich hier um einen ausserordentlichen Fall handle. Er dürfe daraus kein Präzendenzfall für andere Impfprogramme abgeleitet werden.

Den Kantonen verbleibt ein Umsetzungsspielraum. Als nationaler Vertrag bedarf die Vereinbarung zusätzlich der Genehmigung durch den Bundesrat. Krankenversicherer und Kantone können ihm sodann beitreten.

Generelle Impfung geplant

Die Impfprogramme, wie sie ab dem 1. Januar 2008 durch die Krankenpflege-Leistungsverordnung geregelt werden, könnten somit auf den Schuljahresbeginn im August 2008 gestartet werden.

Der Gebärmutterhalskrebs wird durch humane Papillomaviren (HPV) verursacht. Vorgesehen ist eine generelle Impfung der 11- bis 14-jährigen Mädchen und in der Einführungsphase eine Impfung der Mädchen und Frauen im Alter von 15 bis 19 Jahren.

(bert/sda)

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