Schweiz - UNO

Terrorakten: Bundesrat genehmigt UNO-Übereinkommen

publiziert: Mittwoch, 16. Mai 2001 / 11:26 Uhr

Bern - Die Schweiz ist als wichtiger Finanzplatz bereit, im Kampf gegen die Finanzierung des internationalen Terrorismus mitzuhelfen. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, ein entsprechendes UNO-Übereinkommen zu unterzeichnen.

Das Übereinkommen erfasst die Terrorismusfinanzierung als eigenständiges Delikt. Eine Bestrafung ist demnach auch dann möglich, wenn der Terrorakt nicht ausgeführt wird. Das Vertragswerk will auch die internationale Zusammenarbeit fördern und bereits die Vorbereitung finanzieller Aktivitäten zu Gunsten des Terrorismus vereiteln.

Das Übereinkommen wurde am 9. Dezember 1999 von der UNO- Generalversammlung verabschiedet. Es liegt bis Ende Dezember dieses Jahres in New York zur Unterzeichnung auf. 42 Staaten haben es bisher unterzeichnet, darunter Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und die USA mit ihren bedeutenden Finanzplätzen.

Der Beitritt zum Übereinkommen müsste noch von den eidgenössischen Räten genehmigt werden. Laut Botschafter Kurt Höchner vom Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) will der Bundesrat mit der Ratifikation noch zuwarten. Bisher haben nur Grossbritannien, Botswana und Sri Lanka diesen Schritt getan.

Nach Auskunft Höchners wären bei einem Beitritt Anpassungen des schweizerischen Strafgesetzbuches nötig. Insbesondere müsste auch hier die Finanzierung des Terrorimus als eigenständiges Delikt -und nicht als blosse Vortat - eingeführt werden. Zu berücksichtigen wäre zudem, dass die Konvention auch juristische Gesellschaften einbezieht.

(la/sda)

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