Empfehlung der Konferenz für Sozialhilfe

Teuerungsausgleich auch bei Sozialhilfe

publiziert: Montag, 3. Jan 2011 / 13:06 Uhr
Wie die SKOS unterstreicht, wird mit dem Teuerungsausgleich nicht der Grundbedarf angehoben, sondern lediglich die Teuerung angerechnet.
Wie die SKOS unterstreicht, wird mit dem Teuerungsausgleich nicht der Grundbedarf angehoben, sondern lediglich die Teuerung angerechnet.

Bern - Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) empfiehlt den Kantonen, 2011 auf den Grundbedarf der Sozialhilfe einen Teuerungsausgleich von 1,75 Prozent auszurichten. Alleinstehende Bezüger hätten damit pro Monat knapp 17 Franken mehr im Portemonnaie.

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In den meisten Kantonen dürfte der Schritt vollzogen werden, da auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) den Teuerungsausgleich unterstützt. Wie SKOS-Präsident Walter Schmid am Montag vor den Medien sagte, fehlt seinem Gremium noch der Überblick.

Die Westschweizer Kantone folgten der Empfehlung, obwohl in der Waadt ein leicht anderes System herrsche. Das Tessin tue sich noch schwer, Zürich dürfte den Schritt Mitte Jahr vollziehen. Bern, beide Basel, St. Gallen, Solothurn, die Innerschweiz und das Wallis folgten der Empfehlung.

Der Teuerungsausgleich kommt beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt nach SKOS-Richtlinien zum Tragen. Er stellt einen neuen Mechanismus analog zum Teuerungsausgleich bei den Ergänzungsleistungen von AHV und IV dar. Diesen legt der Bundesrat alle zwei Jahre fest. Zuletzt tat er das im vergangenen Herbst.

Ein Kaffee pro Woche oder einmal Kino im Monat

Die Praxis strebt die Gleichstellung aller Menschen an, die Bedarfsleistungen beziehen. Konkret bedeutet das für allein lebende Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger 16.80 Franken mehr im Monat - einmal Kino oder einmal wöchentlich ein Kaffee oder ein Bier im Restaurant, wie Schmid erklärte.

Der für den Grundbedarf ausgerichtete Betrag steigt für allein Lebende damit auf 977 Franken im Monat. Bei einer Familie mit zwei Kindern macht der Teuerungsausgleich etwa 10 Franken pro Kopf aus.

Aus Sicht der SKOS drängt sich die Anpassung auf, weil seit 2003 die Teuerung beim Grundbedarf nicht mehr ausgeglichen worden ist. Die Wohn- und Gesundheitskosten wurden bei der Berechnung der Sozialhilfe jeweils der realen Entwicklung angepasst.

Wie die SKOS unterstreicht, wird mit dem Teuerungsausgleich nicht der Grundbedarf angehoben, sondern lediglich die Teuerung angerechnet. Die 230'000 Menschen, die nach neuesten Zahlen von 2009 von der Sozialhilfe lebten, sollten nicht weiter einem schleichenden Abbau durch die Teuerung ausgesetzt sein.

(fkl/sda)

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