Thurgauer Gemeinden müssen nicht für Kinderbetreuung sorgen

publiziert: Mittwoch, 24. Mrz 2004 / 16:39 Uhr

Weinfelden - Die Thurgauer Gemeinden werden nicht verpflichtet, Kinderhorte, -krippen oder andere Betreuungsangebote einzurichten. Sie sollen lediglich die Einrichtung solcher Angebote fördern.

In Thurgau gibt es keine Pflicht zur Kinderbetreuung.
In Thurgau gibt es keine Pflicht zur Kinderbetreuung.
Der Thurgauer Grosse Rat hat ohne Gegenstimmen beschlossen, auf eine Gesetzesvorlage zur familienergänzenden Kinderbetreuung einzutreten. Allerdings gingen die Meinungen über die von der Kommission vorgelegten Gesetzesfassung auseinander.

Die bürgerliche Ratsmehrheit fand, es genüge, wenn die Gemeinden lediglich zur Förderung der Einrichtung ausserfamiliärer Kinderbetreuungs-Angebote verpflichtet würde. Grüne, SP, EVP waren der Meinung, dies sei ungenügend. Sie wollten die Gemeinden verpflichten, solche Angebote einzurichten.

Ein Rückweisungsantrag der SP scheiterte klar mit 87 zu 33 Stimmen. Die Kritiker und Kritikerinnen des vorgelegten Entwurfs zollten dem Regierungsrat Lob, der in seiner Vorlage eine Verpflichtung und eine finanzielle Beteiligung des Kantons vorgesehen hatte.

Die bürgerliche Kommissionsmehrheit hatte diese regierungsrätliche Vorlage verworfen und einen Entwurf erarbeiten lassen, der die Gemeinden nur noch verpflichtet, Bedarf und Angebot solcher Betreuungsplätze zu erheben. Darüberhinaus sollen sie nur noch das Entstehen und den Betrieb solcher Einrichtungen fördern.

Finanzieren sollen diese Angebote die Erziehungsberechtigten und die jeweiligen Träger. Die Gemeinden können sich finanziell beteiligen. Der Kanton soll bei der Finanzierung nicht mehr mitmachen müssen.

(pt/sda)

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