Häufiger Straffällig

Tierquäler sind Gewalttätiger

publiziert: Montag, 26. Sep 2011 / 11:51 Uhr
Gewalt an Tier und Mensch haben einen Zusammenhang.
Gewalt an Tier und Mensch haben einen Zusammenhang.

Genf/Zürich - Jugendliche, die schon einmal Tiere gequält haben, begehen drei Mal häufiger gewalttätige Delikte als tierliebende Knaben und Mädchen. Zu diesem Schluss kommt eine Befragung von über 3600 Schülerinnen und Schülern aus zwanzig Schweizer Kantonen.

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Die Kriminologen Martin Killias von der Universität Zürich und Sonia Lucia von der Universität Genf werteten die Schweizer Daten einer internationalen Delinquenz-Studie aus. Im Jahr 2006 füllten dafür insgesamt 3648 Schüler der 7. bis 9. Klasse aus 70 Schweizer Schulen einen Online-Fragebogen aus.

12 Prozent der Befragten - 17% der Knaben und 8% der Mädchen - gaben an, schon einmal vorsätzlich ein Tier gequält zu haben. In 29 Prozent der Fälle waren die traktierten Kreaturen Katzen, Hunde oder andere Haustiere. 18 Prozent betrafen Fische, Frösche oder Eidechsen, 11 Prozent Vögel und der Rest Insekten und Wirbellose wie Ameisen, Fliegen oder Schnecken.

Vandalismus

Wie die Forscher im Fachmagazin «Psychology of Violence» berichten, verglichen sie die Angaben zur Tierquälerei mit den Antworten der Jugendlichen zu begangenen Delikten. Die Resultate waren eindeutig: Tierquälerei ist verknüpft mit allen möglichen Straftaten, insbesondere mit Vandalismus und gravierenden Gewalttaten.

Jugendliche, die schon einmal ein Tier gequält haben, gaben auch drei Mal häufiger an, schon einmal ein solches Delikt verübt zu haben. Etwas weniger stark - 1,5- bis 2-fach erhöhtes Risiko - war die Korrelation für weniger schlimme Gewalttaten, Ladendiebstahl oder Vermögensdelikte wie Betrug oder Erpressung.

Hellhörig werden

Tierquälerei gehe einher mit Wut- und Gewaltdelikten, schreiben die Forscher. Vielleicht sei sie ein Indikator dafür, wer später auch gegen Menschen gewalttätig werde. Weil die Befragten nicht angeben mussten, wann sie ihre Taten begingen, kann die Studie aber nicht zweifelsfrei belegen, dass Tierquälerei ein Vorbote anderer Delikte war.

(bert/sda)

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