Anklageerhebung beantragt

Tinners sollen vor Gericht

publiziert: Donnerstag, 23. Dez 2010 / 10:53 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 23. Dez 2010 / 15:26 Uhr

Bern - Die Bundesanwaltschaft soll Anklage erheben gegen Friedrich, Urs und Marco Tinner. Dies beantragt der eidgenössische Untersuchungsrichter Andreas Müller. Er hat seinen Schlussbericht präsentiert.

Urs Tinner in einem Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens.
Urs Tinner in einem Dokumentarfilm des Schweizer Fernsehens.
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Dem Vater Friedrich und seinen Söhnen Urs und Marco Tinner wird vorgeworfen, die Entwicklung von Atomwaffen gefördert zu haben. Das Untersuchungsrichteramt beantragt bei der Bundesanwaltschaft, die Angeschuldigten wegen Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz anzuklagen.

Ob Anklage erhoben wird, entscheidet die Bundesanwaltschaft. Er würde eine Anklageerhebung begrüssen, sagte Müller. Die Bundesanwaltschaft (BA) will den 174-seitigen Schlussbericht Müllers erst «eingehend» studieren, bevor sie entscheidet, wie aus einer schriftlichen Stellungnahme der BA vom Donnerstag hervorgeht.

Müller wirft Tinners vor, dass diese seit den späten 1970er Jahren für das Netzwerk des pakistanischen «Vaters der Atombombe» Abdul Qadeer Khan an der Urananreicherung für die Produktion von Atomwaffen mitgewirkt haben.

Er sei zum Schluss gekommen, dass die Tinners spätestens seit dem Atomwaffentest Pakistans im Mai 1998 hätten wissen müssen, dass Khan das angereicherte Uran für Waffen und nicht für Atomkraftwerke benutzte, sagte Müller. Im gleichen Zeitraum trat überdies in der Schweiz das neuen Kriegsmaterialgesetz in Kraft, wodurch die Lieferungen von Komponenten für die Urananreicherung der Tinner-Familie für Khan illegal wurden.

Anklage wegen Geldwäscherei

Marco Tinner solle zudem wegen Geldwäscherei angeklagt werden, forderte Müller vor den Medien in Bern. Er gehe von einer Deliktsumme von 12 Mio. Franken aus. Die Summe entspreche dem Umsatz, die die Tinners mit dem Khan-Netzwerk gemacht haben sollen.

Müller bezeichnete Marco Tinner als den Buchhalter, Produzenten und Lieferanten der Urananreicherungskomponenten. Vater Friedrich Tinner sei der Know-How-Träger der Familie gewesen und Urs Tinner der «Werkstattchef» Khans in dessen Fabriken in Dubai und Malaysia.

2003: CIA tritt auf den Plan

Im Juni 2003 wurden die Tinners laut Müller von den amerikanischen Behörden angeworben. Sie arbeiteten ab diesem Zeitpunkt im Auftrag der CIA im Khan-Netz weiter. Damit seien sie letztlich mitverantwortlich gewesen für das Auffliegen des Netzes, sagte Müller.

Weil der Bundesrat dem Eidg. Untersuchungsrichter untersagt hat, gegen die Tinners wegen ihrer Spionage-Tätigkeit für die CIA zu ermitteln, beschränkt sich die Untersuchung auf die Zeit bis Juni 2003.

98 Prozent der Beweismittel vernichtet

Müller übte vor den Medien scharfe Kritik am Bundesrat: Die Exekutive habe «massiv in den Gang der Justiz eingegriffen». Wegen der Anfang 2008 auf Befehl des Bundesrates durchgeführten Vernichtung von Beweismitteln, vor allem von Computerdateien, habe er «praktisch bei Null» anfangen müssen, sagte Müller.

(fkl/sda)

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Der Untersuchungsrichtung übte bei der Präsentation seiner Schlussfolgerungen scharfe Kritik am Bundesrat: Die Exekutive habe «massiv in den Gang der Justiz eingegriffen, indem sie die Beweise fast vollständig zerstören liess». Ausserdem habe er der Bundeskrimninalpolizei befohlen, nicht mit dem Untersuchungsrichter zusammenzuarbeiten.

Es liege nun an einem Gericht zu entscheiden, welche Konsequenzen dieses Vorgehen des Bundesrates für die Tinners haben soll. Ihm bereite die Einmischung des Bundesrats Sorgen, sagte Müller. Eine Demokratie sei keine mehr, wenn die Gewaltenteilung nicht respektiert werde."

Eine derartige Verschleppung kann doch nur in einer Bananenrepublik vorkommen. Die Voraussetzungen dazu hat der Bundesrat geschaffen, aber leider wachsen immer noch keine Bananen.
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