Tod oder lebendig

publiziert: Dienstag, 24. Apr 2012 / 09:59 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 24. Apr 2012 / 10:30 Uhr
Wu Ying zu besseren Zeiten und bei der Urteilsverkündung: Anstoss zu Bankenreform
Wu Ying zu besseren Zeiten und bei der Urteilsverkündung: Anstoss zu Bankenreform

Das Oberste Chinesische Volksgericht hat in einem spektakulären Fall überraschend die Todesstrafe ausgesetzt. Das die Öffentlichkeit aufwühlende Urteil soll in einem neuen Prozess vom Obersten Gericht der reichen, boomenden Küsten-Provinz Zhejiang überprüft und allenfalls revidiert werden.

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Beim juristischen Hickhack, und das ist das Ausserordentliche, geht es einerseits um die Todesstrafe, andererseits um die Finanz- und Bankenreform.

Die heute 31 Jahre alte Geschäftsfrau Wu Ying, Besitzerin der Bense Holding Gruppe, galt einst nach der «Hurun-Liste der Reichen» als sechst-reichste Frau der Volksrepublik. Ihr Reichtum wurde auf 3,6 Milliarden Yuan (umgerechnet rund 530 Millionen Franken) geschätzt. Sie war in vielen Geschäften engagiert, vor allem im Kreditwesen. Von 2005 bis 2007 hat sie rund 770 Millionen Yuan (110 Mio Franken) bei Privaten aufgenommen mit dem Versprechen auf hohe Renditen. Dabei soll sie laut Anklage Investoren um über 300 Millionen Yuan betrogen haben. Wu wurde auf dem Pekinger Flughafen auf einer Geschäftsreise verhaftet.

Das gesammelte Geld hatte Wu an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) zu sehr hohen Zinsen weiterverliehen. Dieses Business lief deshalb so gut, weil es für KMUs praktisch unmöglich war, Kredite von Staatsbanken zu bekommen. Erstaunlich, denn die KMUs generieren immerhin satte 80 Prozent der chinesischen Arbeitsplätze. Rund 70 Prozent der KMUs sind aber wegen des Monopols der Staatsbanken auf Kredite von Privaten angewiesen. Der Vorsteher des Rates der Stadt Wenzhou zur KMU-Förderung sagte der Parteizeitung «Global Times»: «Der Fall von Wu Ying mag wie ein Einzelfall aussehen, aber es gibt Zehntausende von ähnlichen Fällen».

Wu Ying war also im illegalen Geschäft der Schatten-Banken aktiv. Für viele Kommentatoren war nach dem ersten Urteil klar, dass im chinesischen Finanzsektor dringend Reformen nötig sind. In der Blogger-Gemeinde wurde das Todesurteil harsch kritisiert, und der Ruf nach Zulassung von Privatkreditinstituten und Bankenreform war unüberhörbar. Premierminister Wen Jiaobao schaltete sich in die Diskussion ein an der Pressekonferenz zum Abschluss der Nationalen Volkskongresses Mitte März. Es sei klar, dass mittlere und kleinere Betriebe einen grossen Kapitalbedarf hätten, sagte Wen. Klar sei auch, dass das Finanz- und Bankensystem für die Bedürfnisse der KMUs inadäquat sei. «Diese Bedürfnisse wiederum können von den grossen Banken nicht befriedigt werden», sagte Wen, «und gleichzeitig gibt es viel Kapital, das nutzlos brach liegt». Wen setzte noch eins drauf und forderte Reformen, welche das Monopol der Staatsbanken brechen sollten.

Praktische Schritte wurden umgehend eingeleitet. Wie immer bei Reformen in China wird zunächst an einem Ort getestet. Die Wahl eines Pilot-Projektes fiel - nicht ganz zufällig - auf Wenzhou in der Provinz Zhejiang. Wenzhou war schon früh nach Beginn der Reform in den 80er Jahren ein Paradies für Kleinunternehmer. In Wenzhou wurde die chinesische Finanzkrise auch am deutlichsten sichtbar und lieferte landesweit Schlagzeilen. Das Schattenbanksystem führte nämlich zu unhaltbaren Zuständen. Nicht nur in Wenzhou, dort aber in besonders krassem Ausmass. Die Zinsen waren nicht nur enorm hoch, oft waren es schlicht Wucherzinsen. Viele konnten die Schulden nicht mehr bedienen. Über hundert Unternehmer in Wenzhou machten sich aus dem Staub oder begingen Selbstmord. Mit der Legalisierung privater Verleiher und privater Kreditfirmen wird das Schattenbanksystem nun ausgehebelt und das Monopol der Staatsbanken gebrochen.

Das erste 2009 verhängte Todesurteil des Gerichts in Jinhua (Provinz Zhejiang) gegen Milliardärin Wu Ying wurde ans Oberste Provinzgericht weitergezogen, das aber das Todesurteil im Januar 2012 bestätigte. Seit sechs Jahren muss jedes Todesurteil vom Obersten Chinesischen Volksgericht überprüft werden. Und jetzt im April 2012 der überraschende Spruch der obersten Richter. Kein Wunder deshalb, dass in der lebendigen Blogger-Szene nicht nur Finanzen und Banken sondern auch die Todesstrafe zum Thema wurden.

Nicht dass die Todesstrafe in China selbst von liberal denkenden Chinesen in Frage gestellt würde. Im Gegenteil, kein einziger meiner chinesischen Bekannten ist gegen die Todesstrafe. Repräsentative Umfragen zeigen denn auch deutlich, dass eine überwältigende Mehrheit dafür ist. Noch 1995 ergab eine Studie der Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften CASS eine Zustimmungsquote von 95 Prozent. Vor fünf Jahren allerdings fiel in Teilstudien in den reichen, entwickelten Gebieten wie Peking oder Guangdong die Zustimmung auf 58 Prozent. Viel hängt laut all diesen Umfragen auch von der Art des Verbrechens ab. Bei Mord, Vergewaltigung, Kindsentführung, Drogenhandel, bewaffnetem, schwerem Raubüberfall oder flagranter, schwerer Korruption ist die Zustimmung sehr viel grösser als etwa bei Wirtschaftsdelikten oder Steuerhinterziehung. Insgesamt gibt es derzeit 55 Delikte, die mit dem Tod geahndet werden können.

Im Falle von Wu Ying ist das Gesetz klar: bei Vermögensdelikten mit sehr hohen Summen - im Falle von Wu ist das mit weit über eine halbe Milliarde Yuan klar gegeben - ist die Todesstrafe vorgesehen. Möglich ist - eine chinesische «Spezialität» - auch die Todesstrafe mit zweijähriger Bewährung, das heisst bei Einsicht und guter Führung wird nach zwei Jahren das Todesurteil in Lebenslänglich umgewandelt. Bei einem gültigen Verdikt nach obligatorischer Überprüfung durch das Oberste Chinesische Volksgericht muss die Exekution innerhalb einer Woche erfolgen, am besten, so der Gesetzgeber, gleich nach dem Urteil. Heute wird in der Regel der Fälle mit der Giftspritze - offiziell «weil humaner» - hingerichtet. Früher wurden Verurteilte entweder mit Genickschuss oder von einem Peloton der bewaffneten Volkspolizei zu Tode gebracht.

Öffentliche Hinrichtungen wie früher gibt es nicht mehr. Auch werden die Verurteilten nicht mehr auf Lastwagen dem Volk vorgeführt. Noch Mitte der 1980er Jahre erlebte ich in Peking nicht selten, dass auf einem offenen Armeelastwagen zum Tode Geweihte zur Hinrichtungsstätte gefahren wurden. Oft lachten sie und hatten eine kleine Tafel vor der Brust, auf der gut sichtbar Schwarz auf Weiss ihre Untaten aufgelistet waren. Heute werden in der Volksrepublik je nach Schätzung zwischen zwei- und zehntausend Menschen pro Jahr hingerichtet. Die genaue Zahl ist streng gehütetes Staatsgeheimnis.

Der Fall der Milliardärin Wu Ying ist alles in allem sowohl ein Test für die Justiz als auch für die Ernsthaftigkeit der Finanz- und Banken-Reform. Nachdenklich fragt ein Mikro-Blogger auf Weibo - der chinesischen Twitter-Variante - , ob denn Wu Ying der Tod auch erspart geblieben wäre, wenn ihr Fall nicht derart landesweit an die grosse Glocke gehängt worden wäre. . . . .

(Peter Achten/news.ch)

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