Todesstrafe-Initiative noch nicht vom Tisch

publiziert: Sonntag, 29. Aug 2010 / 11:59 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 29. Aug 2010 / 13:50 Uhr
Die Initianten waren von den REaktionen überrascht worden. (Symbolbild)
Die Initianten waren von den REaktionen überrascht worden. (Symbolbild)

Bern - Eine halbe Woche nach dem Rückzug gibt die Initiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe weiter zu reden. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellt zwar schärfere Strafen bei Gewaltverbrechen in Aussicht. Auf der anderen Seite droht Marcel Graf aber mit einer Weitergabe seiner Initiative.

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Graf fordert von den Justizverantwortlichen, dass die Strafverfahren bei Kapitalverbrechen beschleunigt und nach einem Jahr abgeschlossen werden müssen, wenn der Täter feststehe. Dies Bundesrätin sagte er gegenüber der Zeitung «Sonntag». Darauf hätte er gerne das Wort von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf.

Falls er dieses Wort nicht bekomme, dann gebe er die Initiative an Personen weiter, die sie übernehmen wollen. Das Komitee habe viele Anfragen gehabt. «Wir haben eine massive Lobby im Rücken». Diese Personen seien «kugelsicher». Denen sei es egal, wenn sie unter Beschuss kommen.

Widmer-Schlumpf will schärfere Strafen

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf ist klar gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Sie stellt aber eine Verschärfung des Strafmasses bei schweren Verbrechen in Aussicht. Die Ohnmacht und den Frust der Initianten könne sie verstehen. Diese verloren durch ein Gewaltverbrechen eine Angehörige.

Bei fahrlässiger schwerer Körperverletzung und bei fahrlässiger Tötung soll die Höchststrafe von bisher drei Jahren erhöht werden, sagte Widmer-Schlumpf gegenüber der Zeitung «Zentralschweiz am Sonntag». Bei vorsätzlicher schwerer Körperverletzung soll zudem auch die Mindeststrafe erhöht werden. Die Vorlage sei fertig. Sie werde sie bald dem Bundesrat unterbreiten.

Es sei bisher aber nicht so, dass die Justiz die Täter schütze und die Opfer oder deren Angehörige ihrem Schicksal überlasse, wie dies von den Initianten behauptet wurde. Widmer-Schlupf räumt aber ein, dass in zahlreichen Fällen der Strafrahmen, den das Gesetz bieten würde, nicht voll ausgenützt worden sei.

(bert/sda)

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wie wahr
Der liebe Herr Graf weiss echt nicht was er will.. zuerst grossspurig die Intiative lancieren und dann wenn es um die Wurst geht, den "Schwanz" einziehen und jetzt noch BR Widmer Schlumpf drohen
Finde es eine echte Schweinerei der sollte sich schämen denn dafür ist das Intiativrecht definitiv nicht gedacht. Hoffe dem werde die Unkosten in Rechnung gestellt
Missbrauch des Initiativrechts
Unsere Justiz ist bekannt für Urteile, die sie mit Samthandschuhen ausspricht. Bei klaren Indizien oder einem Geständnis spricht nichts gegen eine speditivere Abwicklung des Falls. Das Strafmass könnte nach heutiger Rechtsprechung schon höher ausfallen, wenn die Gerichte nicht häufig (zu) milde Urteile sprechen würden. Es ist leider so, dass die Richter mehr nach mildernden Umständen suchen als eine dem Tatbestand entsprechende Strafe zu verhängen. Verwerflich ist hingegen, dass die Initianten dafür das Initiativrecht missbraucht haben.
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