Tödliches Ehedrama vor Aargauer Obergericht

publiziert: Mittwoch, 11. Mai 2005 / 21:15 Uhr

Aarau - Ein einschlägig vorbestrafter 51-jähriger Schweizer, der in Schöftland AG seine Frau zu Tode geprügelt hat, wird auf unbestimmte Zeit verwahrt. Das Aargauer Obergericht hat die Berufung der Staatsanwaltschaft teilweise gutgeheissen.

Der Angeklagte sei so gefährlich, dass die Öffentlichkeit vor ihm geschützt werden müsse.
Der Angeklagte sei so gefährlich, dass die Öffentlichkeit vor ihm geschützt werden müsse.
Der Angeklagte hatte im Februar 2002 vor den Augen seiner beiden 10 und 13 Jahre alten Söhne seine Frau mit Faustschlägen und Fusstritten aufs brutalste malträtiert. Stunden später starb die Frau einen qualvollen Tod. Die dem Opfer zugefügten Verletzungen füllten in der Anklageschrift eine ganze Seite.

Als strafschärfend taxierte das Obergericht die 16 Vorstrafen, die bisher gegen den Angeklagten wegen teils schwerer Körperverletzung ausgesprochen wurden. Unter anderem war er im Oktober 2001 zu vier Monaten Gefängnis wegen Gewalttätigkeiten gegen seine zweite Ehefrau verurteilt worden.

Rückfallrisiko

Die Verwahrung sei die einzige Möglichkeit, um zu verhindern, dass der Angeklagte erneut gewalttätig werden könne, sagte die Gerichtsvorsitzende bei der Urteilseröffnung. Der Angeklagte sei so gefährlich, dass die Öffentlichkeit vor ihm geschützt werden müsse.

Sämtliche stationären und ambulanten Therapien seien bisher fehl geschlagen. Das Rückfallrisiko könne auch nicht durch eine lange Haftstrafe vermindert werden.

Das Bezirksgericht Kulm hatte den Angeklagten im Januar 2004 wegen vorsätzlicher Tötung zu 13 Jahren Zuchthaus verurteilt. Von einer Verwahrung wurde jedoch abgesehen.

Unheilbar?

Das Gericht kam damals zum Schluss, eine vollzugsbegleitende Psychotherapie müsse weisen, ob der Mann tatsächlich unheilbar gefährlich sei. Sollte dies der Fall sein, könne nach dem Strafvollzug immer noch einer Verwahrung angeordnet werden.

Der Fall Schöftland hatte grosse Betroffenheit ausgelöst und die Diskussion über die Prävention bei häuslicher Gewalt in Gang gesetzt. Seither rückt die Polizei bei jeder Meldung über häusliche Gewalt unverzüglich aus.

(bert/sda)

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