Transfer-Fall: Gericht glaubte Betrugsgeschichte des BUR nicht

publiziert: Mittwoch, 22. Nov 2000 / 21:40 Uhr

Liestal - Weit unter den Anträgen der Anklage blieb das Baselbieter Strafgericht im Transfer-Fall. Der angebliche Superfall "Klages" wurde für das BUR ("Besonderes Untersuchungsrichteramt für organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte zur Schlacht von Waterloo: Im grössten Deal wurde eher die betrogene Bank angeklagt. Ihre Sicherheitsvorkehungen waren so mies, dass das Gericht den Angeklagten nicht einmal Arglist, die Voraussetzung für einen Betrug, vorwerfen konnte.

Raffaele Klages und seine Schwester Grazielle vor dem Baselbieter Gericht.
Raffaele Klages und seine Schwester Grazielle vor dem Baselbieter Gericht.
Wenn das nur nicht Schule macht: Infolge Blödheit des Opfers sind die Täter fein raus. - Dies ist die Quintessenz des als grosser "Jahrhundertprozess" - zugegebenermassen von den Medien, nicht von das «besondere Untersuchungsrichteramt für organisierte Kriminalität und Wirtschaftsdelikte» (BUR) hatte in seinem ersten grossen Prozess 3 3/4 Jahre Zuchthaus für Raffaele Klages als Haupttäter verlangt. Dieser ist wie seine Schwester Graziella, die im Transfer-Fall ebenfalls angeklagt war, von der so genannten «Justizaffäre» bekannt.

Gegen einen der sechs Angeklagten, einen ehemaligen SBV-Banker, wird erst in der zweiten Tranche ein Strafantrag gestellt. Nun bereits schuldig gesprochen wurde er des gewerbsmässigen Betruges und weiterer Delikte. er Justiz - angekündigte Transfer-Prozesses in Liestal. Jedenfalls platzte der grösste Deal, der Versuch drei Millionen Dollar insgeheim vom Konto eines Schweizerischen Medienkonzerns abzuzweigen, eigentlich nicht wegen dem undurchdringlichen Sicherheitswall der Banken, sondern wegen Ungeschicklichkeit der Täter. Der Hauptangeklagte kam so mit 2 1/4 Jahren, und nicht mit den vom BUR geforderten 3 3/4 Jahren davon. K. ist ab sofort ein freier Mann, denn er hat bereits mehr als die Strafe in Untersuchungshaft abgesessen. - Allerdings erhält er die von seinem Strafverteidiger geforderte Haftentschädigung von 300 Franken pro Tag nicht.

Belastende Vorgeschichte

Diese belastende Vorgeschichte habe wohl die «Wahrnehmung getrübt», sagte Gerichtspräsidentin Jacqueline Kiss bei der Urteilseröffnung. So sei etwa ein anderer Angeklagter und Kronzeuge besser behandelt worden als Klages und Aebischer. Die Fokussierung auf Klages habe wohl auch zu weniger Ermittlungen gegen andere geführt. Jedenfalls wertete das Gericht den so genannten «CS-Fall» als von der Summe her grössten Deal nicht als Betrug: Die Überweisung von drei Mio. Dollar vom Konto eines Schweizer Grossverlags bei der CS zur Bank Austria mit einem fingierten telefonischen Zahlungsauftrag gelang zwar, die Auszahlung in Wien jedoch nicht.

Deliktsumme ein Drittel der Anklage
Angesichts des Ausbleibens jeder bankinternen Überprüfung jener auffälligen gezinkten Transaktion fehlten gemäss Gericht Beweise für Arglist - diese wäre die Voraussetzung für jeden Betrug. So reduzierte sich denn auch die Deliktsumme auf insgesamt rund 1,9 Mio. Franken; das BUR war von rund 6 Mio. Franken ausgegangen.

Graziella Klages erhielt als Mittäterin fünf Monate und 25 Tage bedingt. Ein im CS-Fall zentraler Banker kommt wegen Verletzung des Bankgeheimnisses mit zwei Monaten bedingt und - als spürbarer Warnung - einer Busse von 10 000 Franken davon. Ein weiterer am CS- Fall Mitbeteiligter wurde ganz freigesprochen.

Umfangreicher Fall
Der «Transfer»-Fall dreht sich um diverse Betrügereien, vor allem mit gezinkten Zahlungsaufträgen und missbrauchten Kreditkartendaten. Insgesamt wurde gegen 42 Personen ermittelt. Gegen 25 soll in drei Prozess-Tranchen Anklage erhoben werden. Davon mussten sich nun in der ersten Tranche sechs verantworten. Gegen einen davon, einen ehemaligen SBV-Banker, wird erst in der zweiten Tranche ein Strafantrag gestellt. Nun bereits schuldig gesprochen wurde er des gewerbsmässigen Betruges und weiterer Delikte.

(klei/sda)

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