Türkei: Verfassungsgericht hebt Kopftuch-Gesetz auf

publiziert: Donnerstag, 5. Jun 2008 / 19:24 Uhr

Ankara - Das türkische Verfassungsgericht hat das umstrittene Kopftuch-Gesetz für ungültig erklärt, das Frauen das Tragen von Kopftüchern an Universitäten erlaubt.

Das Kopftuch ist seit einem Urteil des Verfassungsgerichts Ende 80er Jahre an Hochschulen und im Staatsdienst verboten.
Das Kopftuch ist seit einem Urteil des Verfassungsgerichts Ende 80er Jahre an Hochschulen und im Staatsdienst verboten.
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Das Gesetz verletze das Prinzip der Trennung von Staat und Religion, teilte das Gericht mit. Mit dem Entscheid des Verfassungsgerichts spitzt sich der Konflikt zwischen der religiös-konservativen Regierungspartei AKP und den säkular orientierten Kräften weiter zu.

Ein AKP-Sprecher sagte, der Richterspruch sei gegen die Verfassung, weil eine politische und nicht eine juristische Entscheidung gefällt worden sei.

Das Gericht hatte über eine Klage zweier Oppositionsparteien zu befinden. Diese wehrten sich gerichtlich gegen einen Parlamentsbeschluss vom Februar.

Auf Initiative der Regierungspartei, der islamisch-konservativen AKP von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan, hatte das Parlament das Kopftuch für Studentinnen in Hochschulen grundsätzlich erlaubt - sofern es unter dem Kinn zusammengebunden wird und nicht das Gesicht verdeckt.

Beobachter werten das Urteil auch als Indiz für die Haltung des Gerichtes beim laufende Verbotsverfahren gegen die AKP. Chefankläger Abdurrahman Yalcinkaya wirft der AKP vor, sie wolle einen islamistischen Gottesstaat errichten. Als Argument verweist er unter anderem auf das Kopftuch-Gesetz.

Religiöses Freiheitsrecht oder schleichende Re-Islamisierung?

Kritiker werfen der islamischen AKP vor, sie betreibe eine schleichende De-Säkularisierung beziehungsweise Re-Islamisierung der türkischen Gesellschaft. Dagegen haben AKP-Politiker das Kopftuch als persönliches religiöses Freiheitsrecht verteidigt.

Das Kopftuch ist seit einem Urteil des Verfassungsgerichts Ende 1980er Jahre an Hochschulen verboten, bereits damals interpretierten die Richter es als anti-laizistisches Symbol. Auch für Beamtinnen, Schülerinnen und Parlamentarierinnen gilt ein Kopftuch-Verbot. Ganzkörperverschleierungen sind ebenfalls verboten.

(fest/sda)

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