Zu SRF-Sendungen

UBI weist Mörgelis Beschwerden ab

publiziert: Freitag, 6. Dez 2013 / 19:53 Uhr
Christoph Mörgeli blitzt bei der UBI ab.
Christoph Mörgeli blitzt bei der UBI ab.

Bern/Zürich - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat am Freitag drei Beschwerden von SVP-Nationalrat und Titularprofessor Christoph Mörgeli einstimmig abgewiesen.

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Das Schweizer Fernsehen (SRF) habe mit den Beiträgen über Mörgelis Rolle als «Doktorvater» das Programmrecht nicht verletzt, befand die UBI. SRF berichtete in den Sendungen «Rundschau» (27. März und 3. April) sowie «10vor10» (28. März) kritisch über die Art und Weise, wie am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich Dissertationen betreut und angenommen wurden. Zu dieser Zeit arbeitete Mörgeli als Titularprofessor im Institut.

Mörgeli rügte in seinen Beschwerden, dass die Beiträge seine berufliche Integrität herabgewürdigt und falsche Informationen vermittelt hätten.

Wie die UBI mitteilte, hielt sie in ihrer öffentlichen Beratung in Bern fest, dass Mörgeli in der Sendung «seine Sicht der Dinge ausgiebig darstellen konnte». Sie kam auch zum Schluss, dass «primär die Wissenschaftlichkeit der Dissertationen und nicht die Person des Doktorvaters kritisiert wurde».

Alle drei Beschwerden von Mörgeli wurden mit 8 zu 0 Stimmen abgewiesen. Bei der Behandlung dieser Fälle war UBI-Präsident Roger Blum in den Ausstand getreten. Er hatte kurz nach der Ausstrahlung des ersten «Rundschau»-Beitrags zum Thema einen Mörgeli-kritischen Tweet abgesetzt.

Weiterzug an Bundesgericht möglich

Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, können Entscheide der UBI beim Bundesgericht angefochten werden. Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern.

Sie hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Bereits im Juni hatte sich SRG-Ombudsmann Achille Casanova zu Mörgelis Beschwerden geäussert. Casanova konnte Mörgelis kritische Reaktion zwar nachvollziehen, betonte aber, dass das Sachgerechtigkeitsgebot in der Berichterstattung nicht verletzt worden war. Mörgeli gelangte daraufhin an die UBI, wo er nun abgeblitzt ist.

Weitere Schlappe

Eine weitere Schlappe hatte Mörgeli Anfang Oktober erlitten. Internationale Experten gelangten zum Schluss, dass Mörgeli zusammen mit seinem einstigen Chef Beat Rüttimann häufig mangelhafte Dissertationen abgesegnet hatte. Die Experten führten die mangelhafte Qualität der Dissertationen auf eine unzureichende Betreuung der Doktorierenden zurück.

(bg/sda)

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Seltsame Zustände
"Internationale Experten gelangten zum Schluss, dass Mörgeli zusammen mit seinem einstigen Chef Beat Rüttimann häufig mangelhafte Dissertationen abgesegnet hatte. Die Experten führten die mangelhafte Qualität der Dissertationen auf eine unzureichende Betreuung der Doktorierenden zurück."

Seit wann "segnet" der Doktorvater die Dissertation im Alleingang ab?

"..Dissertation wird der Fakultät an der nächstmöglichen Sitzung zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Sitzung liegt Ihre Arbeit 14 Tage im Dekanat zur Einsicht für die Fakultätsmitglieder auf, damit die vorgeschriebene Möglichkeit der Einsprache gegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist werden Sie umgehend schriftlich über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Dissertation orientiert."


Wie will ausserdem ein "Expertenteam" aus der Ferne beurteilen können, dass eine mangelhafte Betreuung vorgelegen habe?

Seit Guttenberg scheint eine internationale Seilschaft politisch motivierte Extrabeurteilungen vorzunehmen, welche Titelträger genehm sind und welche nicht.

Frau Rytzmann ist noch immer auf der Website des MHIZ, trotz Kündigung. Da scheint man es nicht so eilig zu haben, wie bei Mörgeli.
Hoffnung
Seltsam, die hinterlistigen Agitatoren der Uni in der Causa "Entlassung Mörgeli" kommen in seriösen Berichten kaum mehr vor. Das lässt andererseits auch hoffen.
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