UNICEF darf Kunstsammlung Rau vorerst doch nicht verwerten

publiziert: Dienstag, 21. Jan 2003 / 11:11 Uhr / aktualisiert: Montag, 27. Jan 2003 / 12:48 Uhr

Freiburg - Das Kinderhilfswerk UNICEF darf die auf mehrere hundert Millionen Euro geschätzte Kunstsammlung des Stuttgarter Sammlers und Arztes Gustav Rau vorerst doch nicht verwerten.

Kunstsammler Dr. Gustav Rau (r) und Joachim Fuchsberger bei der Schenkung an das Kinderhilfswerk Unicef.
Kunstsammler Dr. Gustav Rau (r) und Joachim Fuchsberger bei der Schenkung an das Kinderhilfswerk Unicef.
Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat in Form der einstweiligen Anordnung in Freiburg gegen das Urteil des Landgerichts Konstanz entschieden. Rau war schwer krank am 3. Januar 2002 fast 80-jährig gestorben. Er hatte mehrere sich widersprechende letztwillige Verfügungen und einen Erbvertrag hinterlassen.

Am 19. Dezember 2002 hatte das Landgericht Konstanz nach einer Beschwerde der UNICEF-Stiftung und einer weiteren Beteiligten die Nachlasspflegschaft für die fast 750 Kunstwerke aufgehoben. Dem Gericht erschien die Testierfähigkeit des Verstorbenen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Erbvertrags vom 26. Oktober 1999 und damit dessen Wirksamkeit nicht zweifelhaft.

Demnach hätte die UNICEF über die Rau-Sammlung verfügen können, denn in dem Vertrag hatte der Sammler die UNICEF-Stiftung in Köln zum alleinigen und unbeschränkten Erben eingesetzt. Rau hatte die Sammlung dem Kinderhilfswerk am 4. September 2001 übergeben.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe beschloss nun wieder die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft bis zur Entscheidung über die weitere Beschwerde einer anderen testamentarisch Begünstigten.

Rau hatte 1970 die elterliche Fabrik verkauft und war für 15 Jahre als Kinderarzt nach Afrika gegangen, wo er im heutigen Kongo ein Spital gründete. Daneben widmete er sich der Kunst.

Der Streit um die Kunstsammlung und darum, ob Rau bei der Testamentsänderung geschäftsfähig gewesen sei oder nicht, dauert schon Jahre. Rau hatte seine Privatsammlung 1997 zunächst der Crelona-Stiftung in Liechtenstein und der mit ihr verbundenen Stiftung Rau für die Dritte Welt in der Schweiz versprochen. Danach hatte er das Testament aber geändert und zu Gunsten von UNICEF unterschrieben.

(bert/sda)

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