UNO-Menschenrechtskommission für Abschaffung der Todesstrafe

publiziert: Mittwoch, 21. Apr 2004 / 13:30 Uhr

Genf - Die UNO-Menschenrechtskommission (MRK) hat sich in Genf für die Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen. Eine von der EU eingebrachte Resolution wurde mit 30 gegen 18 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.

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Die MRK ruft dazu auf, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen und bis zum Zeitpunkt der Abschaffung keine Hinrichtungen mehr vorzunehmen. Die Resolution wurde auch von der Schweiz als Beobachterstaat unterstützt. Die MRK umfasst 53 Mitgliedstaaten.

Die MRK erklärt sich besorgt darüber, dass mehrere Staaten kürzlich ein Moratorium für Hinrichtungen aufgehoben haben. Vor der Verhängung der Todesstrafe müssten zumindest faire Prozesse gewährleistet einschliesslich der Ausschöpfung der Verteidigungsrechte.

Die Todesstrafe soll nicht verhängt werden für Verbrechen von Jugendliche unter 18 Jahre, schwangeren Frauen, Müttern sowie geistig Behinderten. Sie soll ausserdem nicht bei gewaltfreien Vergehen wie Finanzverbrechen, religiösen Praktiken und Meinungsäusserungen verhängt werden.

Die Resolution fordert die Staaten weiter auf, sich das Recht vorzubehalten, auf Auslieferungen zu verichten, wenn nicht gewährleistet ist, dass die betroffene Person nicht hingerichtet wird.

Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben von amnesty international (ai) weltweit mindestens 2756 Todesurteile in 63 Ländern verhängt. Am meisten Hinrichtungen wurden 2003 in China (726), Iran (108), den USA (65), Vietnam (64), Saudi-Arabien (50), Jemen (30), Sudan (10) und Singapur (10) vorgenommen.

Weltweit wurden 1146 Verurteilte in 28 Ländern hingerichtet, darunter zwei Jugendliche, einer in den USA und einer in China.

(fest/sda)

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