UNO erarbeitet neue Regeln für militärische Interventionen

publiziert: Mittwoch, 21. Mai 2003 / 09:25 Uhr

Bern - Auf dem Hintergrund des Irak-Krieges hat eine Kommission im Auftrag von UNO-Generalsekretär Kofi Annan genaue Regeln erarbeitet, wann eine militärische Intervention erlaubt ist und wann nicht. Für Cornelio Sommaruga, ehemaliger IKRK-Präsident und Mitglied der Expertenkommission für Intervention und Staatliche Sourveränität (ICISS), ist die UNO gestärkt aus dem Irak-Krieg hervorgegangen.

"Alle Hauptakteure haben sich vor dem Irak-Krieg um die Unterstützung der UNO bemüht", sagte Sommaruga gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Noch nie seit 1946 habe eine solch eingehende Diskussion auf höchster Ebene über Krieg und die UNO-Charta stattgefunden.

Am Donnerstag will der UNO-Sicherheitsrat nun über den dritten Entwurf einer Irak-Resolution der USA und Grossbritannien entscheiden. Aus dem Entwurf wird für Sommaruga ganz klar, dass die Grossmacht USA eingesehen hat, dass die UNO nach jedem Krieg für den Wiederaufbau eines Landes herbeigezogen werden muss.

Internationale Regeln

Nach dem Irak-Krieg kommen die Ergebnisse der internationalen Expertenkommission für Intervention und Sicherheit (ICISS) zur rechten Zeit. Im Auftrag von Generalsekretär Kofi Annan genaue Regeln erarbeitet für eine Militärintervention.

Während zwei Jahren holte das Gremium Meinungen von Experten, Nichtregierungsorganisationen und Thinktanks aus der ganzen Welt ein. Die Studie ist der erste Versuch, die unterschiedlichen Ansichten über eine militärische Intervention gegen ein Drittland in einem internationalen Regelwerk zusammenzufassen.

Bereits zu Beginn habe die ICISS entschieden, den Begriff "humanitäre Intervention" nicht zu verwenden, "weil der Ausdruck voll von Missverständnissen ist", sagt ICISS-Mitglied und ehemaliger IKRK-Präsident Cornelio Sommaruga gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Staatliche Souveränität beinhalte vor allem die Verantwortung eines Staates, die Sicherheit seiner Bürger zu garantieren. Die Studie trage deshalb den Titel "Responsability to protect", die "Verantwortung zum Schutz der Menschen", sagt Sommaruga.

Wenn ein Staat nicht in der Lage sei, diese Verantwortung wahrzunehmen, dann müsse die Völkergemeinschaft einschreiten: Zuerst durch Prävention, und - wenn alle anderen friedlichen und diplomatischen Mittel versagten - auch durch eine Intervention.

Bedingungen für Intervention

Die Studie definiert zwei Fälle von erlaubter militärischer Intervention: Völkermord und massive und systematische ethnische Säuberung.

Eine Intervention müsse aber auch dann verhältnismässig sein und das humanitäre Völkerrecht achten, sagt Sommaruga. Ausserdem müsse die Chance bestehen, die Gründe für die Intervention auch tatsächlich beseitigen zu können.

ICISS und der Irak-Krieg

Der Bericht sieht vor, dass einzig der UNO-Sicherheitsrat eine militärische Intervention autorisieren kann. Die fünf ständigen Mitglieder dürften ihr Veto aber nur einlegen, wenn ihre vitalen Interessen in Gefahr seien, sagt Sommaruga. Sollte sich der Sicherheitsrat in einem klaren Fall von Völkermord nicht zu einer Resolution durchringen können, wäre gemäss Sommaruga auch eine Intervention durch eine regionale Koalition ohne UNO-Mandat möglich.

Der Irak-Krieg falle jedoch nicht in diese Kategorie, "weil die USA intervenierten, um den Terrorismus zu bekämpfen und das Regime zu stürzen und nicht, um die irakische Bevölkerung zu schützen."

Eine militärische Intervention für einen Regimewechsel sei in keinem Falle legitim, "weil die Frage nach guten und schlechten Regimes nie objektiv beurteilt werde kann".

(bsk/sda)

 
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