USIS-Berichte: Polizeikorps stossen an Grenzen

publiziert: Freitag, 20. Feb 2004 / 10:24 Uhr / aktualisiert: Freitag, 20. Feb 2004 / 11:34 Uhr

Bern - Seit fünf Jahren untersucht die Projektorganisation USIS die innere Sicherheit der Schweiz. Sie hat bislang vier Berichte verfasst, die Mängel aufzeigen und Vorschläge zur Verbesserung des Sicherheitssystems machen.

Im dritten USIS-Bericht wurde ein Unterbestand des Polizeipersonals auf kantonaler Ebene bemängelt.
Im dritten USIS-Bericht wurde ein Unterbestand des Polizeipersonals auf kantonaler Ebene bemängelt.
USIS steht für "Überprüfung des Systems der Inneren Sicherheit der Schweiz". Bundesrat Arnold Koller hatte diese Überprüfung auf Grund eines Berichts der Arbeitsgruppe Europäische Sicherheitszusammenarbeit vom Mai 1998 beschlossen.

Am 4. November 1999 setzten das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die Projektorganisation USIS ein, die mit der Sicherheits-Überprüfung betraut wurde. Im Herbst 2000 wurde ein ähnliches Projekt der kantonalen Polizeikommandanten ins USIS-Projekt integriert.

In der Folge erarbeitete USIS vier Berichte:

  • USIS I vom April 2001 kam zum Schluss, dass die föderalistische Staatsstruktur und die Kapazitäten der kantonalen und städtischen Polizeikorps bei der Verbrechensbekämpfung, bei der Bewältigung von Migrationsproblemen und sicherheitspolizeilicher Aufgaben an ihre Grenzen stossen.
  • USIS II vom September 2001 befasste sich mit dem Mangel an Polizeipersonal, den Problemen bei der Zusammenarbeit der kantonalen Polizeikorps und der Koordination der Grenzkontrollen durch Bund und Kantone.
    Als Sofortmassnahmen beschloss der Bundesrat unter anderem die Schaffung eines Polizei-Index für die Fahndung, die Aufstockung des Personals für Botschaftsbewachungen und den Einsatzes von Polizeikräften des Bundes zur Sicherung des Luftverkehrs.
  • USIS III vom Oktober 2002 schlug vor, wegen des Unterbestandes bei den Polizeikräften ein 600-köpfiges Bundes-Polizeikorps für den Personen-, Botschafts-, und Grenzschutz zu schaffen und 100 bis 300 Kantonspolizisten für Sonderaufgaben mitzufinanzieren.
    Der Bundesrat stieg aus finanziellen Gründen darauf nicht ein. Statt dessen sollte die Armee regelmässig zur Unterstützung der zivilen Schutzkräfte herangezogen werden. Die Kantone waren mit dieser "Armeelösung" nicht zufrieden, sahen aber auch ihre eigenen finanziellen Grenzen.
  • USIS IV trägt den Einwänden Rechnung und schlägt beim Botschafts-, Flugzeug und Personenschutz Zusammenarbeitsmodelle zwischen Armee (VBS), Grenzwachtkorps und Polizeien vor.
    Bei einer Assoziation der Schweiz an die Abkommen von Schengen und Dublin sollen das Grenzwachtkorps für die Zollaufgaben, die kantonalen Polizeikorps für die nationalen Ersatzmassnahmen (zum Beispiel mobile Kontrollen im Landesinneren) zuständig sein.
  • (bsk/sda)

     
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