UVEK tritt auf Beschwerden gegen Flughafenkonzession nicht ein

publiziert: Mittwoch, 19. Feb 2003 / 13:29 Uhr

Bern - Die Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Reko UVEK) tritt auf die meisten Beschwerden gegen die Konzession für den Flughafen Zürich nicht ein.

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Das UVEK hatte im Mai 2001 der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Flughafenbetrieb bis 2051 erteilt. Gleichzeitig genehmigte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) das neue Betriebsreglement. Gegen diese Verfügungen erhoben zahlreiche Private, Gemeinden, und Organisationen Beschwerde an die Reko UVEK.

Wie die Reko UVEK mitteilte, tritt sie auf die meisten Beschwerden gegen die Konzession nicht ein. Inhalt der Konzession sei allein das Recht, in Zürich einen Landesflughafen zu betreiben und Gebühren zu erheben. Damit werde über den Standort, den Stellenwert und die Wahl der Flughafenbetreiberin entschieden.

Deshalb sei einzig die Flughafen Zürich AG als Konzessionärin zur Anfechtung der Konzessionsverfügung berechtigt. Unter den somit abgewiesenen Beschwerdenführern befindet sich als einziger Kanton der Kanton Aargau. Der Entscheid kann vor Bundesgericht angefochten werden.

Die Beschwerden gegen die Konzession und das Betriebsreglement führten im August 2002 zu einem Bundesgerichtsentscheid. Damals hatten die Lausanner Richter entschieden, dass die Flughafen Zürich AG ihre Businesspläne entgegen einem Entscheid der Reko UVEK nicht offenlegen muss.

Die Reko UVEK hatte die teilweise Offenlegung verfügt und allen Beschwerdeführern Einsicht gewährt. Dem hielt das Bundesgericht entgegen, die Reko UVEK hätte zunächst entscheiden müssen, ob die Beteiligten beschwerdeberechtigt sind. Ohne diese Abklärung habe sie sich über fundamentale Verfahrensgrundsätze hinweggesetzt.

(bert/sda)

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