Überlingen-Crash: Beschwerden auf Eis gelegt

publiziert: Montag, 7. Mai 2007 / 12:23 Uhr

Bern - Die Entschädigungs-Beschwerden von 120 Angehörigen der Opfer des Flugzeugunglücks von Überlingen D werden auf Eis gelegt. Das Bundesverwaltungsgericht will den Ausgang des Strafprozesses gegen acht Skyguide-Verantwortliche abwarten.

Acht Skyguide-Angestellte stehen ab nächster Woche vor Gericht. (Archivbild)
Acht Skyguide-Angestellte stehen ab nächster Woche vor Gericht. (Archivbild)
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Skyguide hatte im Dezember 2006 123 Staatshaftungsverfahren im Zusammenhang mit dem Flugzeugunfall in Überlingen vom 1. Juli 2002 abgeschlossen.

Den Angehörigen der 71 Opfer wurde eine Entschädigung in unbekannter Höhe zugesprochen.

Ende Januar erhoben 120 der betroffenen Familienangehörigen gegen den Entscheid von Skyguide beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde.

Auf ihr Ersuchen hin hat dieses die Verfahren nun sistiert, bis das Urteil des Bezirksgerichts Bülach zum Strafverfahren gegen acht Skyguide-Angestellte vorliegt.

Mehrfache fahrlässige Tötung

Der Prozess in der Stadthalle Bülach beginnt am kommenden 15. Mai und dauert etwa zwei Wochen.

Den Angeklagten wird mehrfache fahrlässige Tötung und fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland fordert Freiheitsstrafen von 6 bis 15 Monaten.

Beschwerden direkt beeinflussen

Laut der Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts hängt die Frage der Entschädigung damit zusammen, ob den Skyguide-Verantwortlichen ein Fehler vorgeworfen werden kann. Der Strafentscheid sei damit geeignet, die hängigen Beschwerden direkt zu beeinflussen.

Alle 69 Insassen der bashkirischen Maschine sowie die beiden Piloten des Fracht-Jets fanden den Tod.

Unter den Passagieren des russischen Flugzeugs befanden sich 49 Kinder und Jugendliche, die zusammen mit ihren Begleitpersonen in Spanien ihre Ferien verbringen wollten.

(rr/sda)

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