Überrissene Reisepläne

publiziert: Montag, 18. Apr 2005 / 12:49 Uhr / aktualisiert: Montag, 18. Apr 2005 / 13:15 Uhr

Lausanne - Eine von ihrem Ehemann getrennt lebende Waadtländerin erhält nicht 40 000 Franken jährlich für Ferienreisen.

Die Frau hatte jährlich 40 000 Franken gefordert.
Die Frau hatte jährlich 40 000 Franken gefordert.
Das Bundesgericht hat verfügt, dass sie ihre Ansprüche reduzieren muss. Der Ehemann hatte das eheliche Domizil verlassen. Die Frau stellte daraufhin ihre Ausgaben zusammen. Für Ferien berechnete sie monatlich 3333 Franken. Das Bundesgericht stützte sich zur Beurteilung auf die Kosten der letzten Ferien, die das Paar gemeinsam verbracht hatte.

Diese zeugten laut Bundesgericht von einem gehobenen Lebensstil, bewiesen aber nicht, dass das Paar normalerweise so viel Geld für Ferien ausgab. Bereits das Waadtländer Kantonsgericht hatte die Forderungen der Ehefrau als zu hoch eingestuft.

Den Richtern schien eine Summe von 500 Franken monatlich oder 6000 Franken pro Jahr für Ferien angemessener, zumal die Frau für Skiurlaub 2000 Franken separat verrechnet hatte. Insgesamt sprachen sie der Frau für den Lebensunterhalt monatlich 8000 Franken zu, während sie über 13 000 Franken verlangt hatte. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil.

(rp/sda)

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