Umweltorganisationen haben vor Gericht Erfolg

publiziert: Donnerstag, 30. Okt 2008 / 14:00 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 30. Okt 2008 / 14:17 Uhr

Bern - Als Urheber oder Ziel von Beschwerden haben die Umweltverbände 1996 bis 2007 vor Bundesgericht in 61,2 Prozent der Fälle Recht bekommen. Das zeigt eine aktualisierte Erhebung vor der Volksabstimmung vom 30. November über das Verbandsbeschwerderecht.

In 61,2 Prozent der Fälle lagen die Umweltorganisationen vor dem Bundesgericht richtig.
In 61,2 Prozent der Fälle lagen die Umweltorganisationen vor dem Bundesgericht richtig.
Die hohe Erfolgsquote der Umweltorganisationen bei der Durchsetzung von Natur- und Umweltnormen bestätige das Resultat früherer Erhebungen, teilte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit. Es hatte die letztmals 2005 erhobenen Daten durch die Universität Genf für eine volle Zwölfjahresperiode aufdatieren lassen.

Untersucht wurden alle Fälle, in denen Umweltorganisationen selber ans Bundesgericht gelangt waren oder eine Drittpartei das höchste Gericht angerufen hatte. Laut der Studie sind die absoluten Zahlen bescheiden: Pro Jahr beurteilte das Bundesgericht im Mittel nur gerade 10,1 Beschwerden, wobei 6,8 von den Verbänden selber stammten.

Erfolgsquote zurückgegangen

Von 1996 bis 2007 gab es 121 Beschwerdeentscheide. In 74 Fällen oder 61,2 Prozent bekamen die Organisationen Recht. Als Beschwerdeführer gewannen sie bei 82 Verfahren in 44 oder 53,7 Prozent der Fälle. In den 39 Verfahren, die sich gegen sie richteten, siegten sie 30 Mal, das heisst in 76,9 Prozent der Fälle.

In der Periode 2004 bis 2007 war die generelle Erfolgsquote mit 56,8 Prozent tiefer als in den Jahren 1996 bis 2003 mit 63 Prozent. Wo die Organisationen selber Beschwerde führten, sank die Quote sogar von 58 auf 40,9 Prozent. Wenn die Verbände Ziel einer Beschwerde waren, stieg sie hingegen von 75 auf 80 Prozent an.

Die Studie gibt zu bedenken, dass im gleichen Zeitraum auch die Erfolgsquote der Verwaltungsgerichtsbeschwerden vor dem Bundesgericht insgesamt zurückgegangen ist, und zwar von 18,6 auf 14,5 Prozent. Die Umweltorganisationen hätten noch immer gut drei Mal häufiger Erfolg als die Gesamtheit der Beschwerdeführer.

(tri/sda)

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