Uneinigkeit über Anzahl der Taggelder

publiziert: Sonntag, 9. Mrz 2003 / 11:02 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 9. Mrz 2003 / 13:01 Uhr

Bern - Gewerkschaften und Arbeitgeber sind bei der Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung uneins. In der Vernehmlassung war insbesondere die Frage umstritten, bei wie hoher Arbeitslosigkeit die Kantone die Anzahl Taggelder erhöhen können.

Arbbeitsamt.
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Das Schweizer Stimmvolk hatte am 24. November 2002 der Revision der Arbeitslosenversicherung zugestimmt. Gemäss dieser wird die Zahl der Taggelder, auf die ein Arbeitsloser Anspruch hat, von heute 520 auf 400 gekürzt.

Der entsprechende Änderungsentwurf sieht allerdings vor, dass Kantone die Anzahl Taggelder für ein halbes Jahr wieder auf 520 erhöhen können, wenn die Arbeitslosenquote im Kanton auf über 5 Prozent steigt.

Für die SP, den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), die Mediengewerkschaft comedia und den Kaufmännischen Verband ist diese Grenze zu hoch. Sie fordern eine Limite von 4 Prozent; die comedia will sogar 3 Prozent.

Ausserdem verlangen SP und Gewerkschaften, dass die Reduktion der Taggelder nur für Versicherte gilt, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2003 ihre Arbeit verlieren. Ansonsten würden auf einen Schlag alle Arbeitslosen ausgesteuert, die bereits über 400 Taggelder bezogen haben.

Dagegen wehren sich Arbeitgeber und bürgerliche Parteien. FDP, SVP und Arbeitgeberverband betonen, dass allfällige Änderungen an der Verordnung keine Mehrkosten verursachen dürften.

Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) schlägt sogar vor, die Limite für Erhöhungen der Anzahl Taggelder auf 6 Prozent zu setzen - einige seiner Mitglieder sind für 8 Prozent.

Die SVP plädiert dafür, dass die Kantone die Anzahl Taggelder erst dann erhöhen können, wenn die Arbeitslosigkeit in der Schweiz generell 5 Prozent übersteigt.

(bert/sda)

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