Unzumutbar - wenn es die eigenen Leute betrifft
Unter muslimischer Herrschaft müssen Christen «elf Gebote» befolgen, melden christliche Nachrichtenportale. Dem Autor dieser Kolumne kommen diese elf Gebote verdächtig bekannt vor.

Kein Waffenschein für Nicolas Blancho
Der Tagi zum vergeblichen Versuch des IZRS-Vorsitzenden, eine Pistole zu bekommen.
tagi.ch
Idea.de zu den «11 Geboten»
Die evangelische Nachrichtenagentur idea.de zu den vom IS erlassenen «Geboten».
idea.de
Hintergrund des Artikels ist der Einmarsch des IS in der syrischen Stadt Qaryatayn. Rund 230 Personen, darunter «viele Christen», wurden gefangengenommen und vor die Wahl gestellt: Entweder unterzeichnen sie einen elf Punkte umfassenden «Sicherheitsvertrag», oder sie würden einen Kopf kürzer gemacht.
Wahrscheinlich muss jetzt tatsächlich der Einschub kommen, dass sich der Autor explizit gegen Körper- und Todesstrafe aus welchen Gründen auch immer verwehrt, weil sonst die Bedenkenträger von links bis rechts wieder Schnappatmung kriegen, deshalb also extra für euch: Er sei hiermit explizit eingeschoben. Ich will auch nicht behaupten, dass das Leben unter dem IS mit dem Leben unter der CVP zu vergleichen sei (bei einem Leben unter der EDU wäre ich mit dieser Aussage vorsichtiger). Ebenfalls erkenne ich den Unterschied zwischen einem Todesurteil und einer Geldbusse, wie sie hierzulande für die Übertretung ähnlicher Regeln fällig würde. Und zuallerletzt will ich die unmenschlichen, idiotischen, primitiven Methoden und Weltsichten des IS in irgendeiner Form legitimieren.
Aber von den Konsequenzen bei Nichtbeachtung mal abgesehen: Sind diese elf Regeln tatsächlich so unerträglich, wie es die hysterischen Leserkommentare auf idea.de, kath.net und ähnlichen Portalen behaupten? Stellen wir die angeblich unzumutbaren Regeln, unter denen die syrischen Christen zu leiden haben, doch einmal der Realität gegenüber, welche Muslime in einem Land wie der Schweiz antreffen:
- «[Die Christen] dürfen keine Kirchen oder Klöster mehr bauen»
Heisst also, der IS erlässt für religiöse Minderheiten explizit auf sie zugeschnittene baurechtliche Auflagen. Kennen wir in der Schweiz ebenfalls, seit 2009 das Minarettverbot in die Bundesverfassung geschrieben wurde.
- «... keine Kreuze öffentlich zur Schau stellen...»
Der IS will offenbar vermeiden, dass andere Religionen im öffentlichen Raum erkennbar sein und Platz einnehmen können. Ganz ähnlich also wie im Kanton Tessin, wo es bereits ein Burkaverbot gibt. Auf Bundesebene ist eine entsprechende Volksinitiative in Arbeit.
- «. und keine Glocken läuten»
Ohne Minarett gibt es keinen Muezzin. So einfach umschifft man Probleme hierzulande.
- «Sie verpflichten sich ferner, Muslimen Respekt zu zollen»
Wahrlich eine Zumutung!
- «. und nichts zu tun, was den islamischen Glauben verletzt»
Aus dem Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches: «Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet, wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt, wird mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.»
Ja, richtig, hierzulande wird fürs Verletzen christlicher Gefühle nur eine Geldstrafe erhoben. Davon abgesehen atmen aber beide Regelungen denselben Geist: Man muss die zerbrechlichen Gefühle allmächtiger Götter vor den Spöttern schützen. Oder doch zumindest die nicht weniger leicht zu erschütternden Gefühle der Gläubigen.
- «Darunter fällt auch die Aufforderung, nicht mit Schweinefleisch zu handeln»
Es gibt auch bei uns Vorschriften im Umgang mit Lebensmitteln, welche die Gebräuche religiöser Minderheiten nicht in vollem Umfang respektieren. Das Schächtverbot beispielsweise schränkt sowohl Juden als auch Muslime in der Ausübung ihrer Religion ein. Exotischeren Religionen, die ihren Weg zur Erleuchtung gerne mit psychedelischen Substanzen pflastern, kommt das Betäubungsmittelgesetz in die Quere.
- «. sowie in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu trinken»
Also führt der IS hier eine Regelung ein, die zahlreiche Schweizer Gemeinden unter dem Primat von Law&Order bereits seit Jahren kennen - ironischerweise meist von Exponenten derselben Partei eingeführt, die am lautesten die «Islamisierung der Schweiz» behauptet.
- «. und sich züchtig zu kleiden»
Kleidervorschriften also, die eigentlich auf eine religiöse Minderheit abzielen, aber so formuliert sind, dass sie für alle gelten. Kennen wir vom Burkaverbot, das auch unter dem neutralisierten Titel «Verhüllungsverbot» auftritt und die «Gesichtsverhüllung aus jeglicher Motivation» untersagen will.
- «Sie dürfen keine Waffen tragen»
Bei uns dürfen Muslime, wie der Fall Nicholas Blancho exemplarisch zeigt, im Zweifelsfall diese Waffen nicht einmal besitzen.
- «. und müssen einmal im Jahr eine Kopfsteuer bezahlen»
Erinnert mich an die indirekten Kirchensteuern, wie sie bei uns auch von Nicht- und Andersgläubigen eingezogen werden. Beispiele dafür wären aus allgemeinen Steuermitteln finanzierte Kirchgemeinden wie im Kanton Wallis oder, wie im Kanton Bern, Kirchensteuern für juristische Personen.
Wer jetzt nachzählt und das elfte Gebot sucht, darf sich trösten: Ich fand es ebenfalls nicht. Auf Anfrage schrieb mir idea.de: «Das 11. Gebot ist, keine Spione zu beherbergen, die gegen den IS kämpfen. Sicherlich hätten wir das der Vollständigkeit halber erwähnen können.» Kein Problem idea.de, das kann ja mal passieren. Das Gebot wurde bestimmt nicht deshalb ausgelassen, weil es nicht zur Dramatisierung der Aussage taugt, Christen müssten unter muslimischer Herrschaft ungebührlich starke Einschränkungen in Kauf nehmen, denn schliesslich ist dieses Gebot sinngemäss in der Gesetzessammlung jedes - auch jedes legitimen - Staates zu finden.
Was der IS in Syrien praktiziert - eine Minderheitenreligion wird nur dann geduldet, wenn sie die Regeln der Mehrheitenreligion bedingungslos akzeptiert - ist immer dann anzutreffen, wenn sich in einem Staat oder staatenähnlichen Gebilde eine Religion über die anderen stellt. Das Beispiel aus Qaryatayn zeigt klar auf, warum nur ein laizistischer Staat garantieren kann, dass allen Religionen dieselben Rechte zugestanden wird. Und die Gegenüberstellung mit hiesigen Gepflogenheiten zeigt, warum die Schweiz höchstens als «über weite Strecken laizistisch» zu bezeichnen ist.
Schade eigentlich, dass sich die Überchristen von idea.de nicht auch öffentlich gegen die Verfolgung syrischer Homosexueller (egal welcher Konfession) einsetzen. Denn für diese gibt es ja nicht einmal einen «Sicherheitsvertrag», sondern es gilt in jedem Fall: Kopf ab oder vom Turm runter gestürzt.
Ein Schelm, der zu erkennen glaubt, dass hier zwei verfeindete Weltsichten einen kleinsten gemeinsamen Nenner gefunden haben.
(Claude Fankhauser/news.ch)

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