Urheberrechtsgebühr auf MP3-Player sinkt deutlich

publiziert: Freitag, 5. Jun 2009 / 13:50 Uhr / aktualisiert: Freitag, 5. Jun 2009 / 14:08 Uhr

Bern - Die Urheberrechtsgebühr auf MP3-Player und Video-Harddisc-Recorder sinkt per 1. Juli deutlich. Die Eidg. Schiedskommission (ESchK) hat den von Verwertungsgesellschaften, Nutzer- und Konsumentenorganisationen ausgehandelten neuen Tarif genehmigt.

Die neue Gebühr liege um 70 bis 95 Prozent unter dem heute gültigen Tarif.
Die neue Gebühr liege um 70 bis 95 Prozent unter dem heute gültigen Tarif.
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Die neue Gebühr liege um 70 bis 95 Prozent unter dem heute gültigen Tarif, teilten die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), das Konsumentenforum (kf) sowie die Westschweizer und Tessiner Organisationen FRC und acsi in einem gemeinsamen Communiqué mit.

Betrage heute die Abgabe für einen MP3-Player mit 1 GB knapp 15 Franken, liege dieser Betrag ab nächstem Monat noch bei 80 Rappen. Für einen MP3-Player mit 16 GB reduziert sich die Gebühr laut Konsumentenschützer von knapp 29 Franken auf knapp 13 Franken. Bei einem Video-Harddisc-Recorder sinkt die Gebühr von heute rund 87 auf 25 Franken.

Obergrenze von 20 Rappen

Neu ist weiter, dass künftig auf Flash- und Harddisc-Speicher die gleiche Abgabe erhoben wird und dass für die Gebühr auf neu auf den Markt kommende Leerdatenträger respektive Speicher in Audio-Aufnahmegeräten eine Obergrenze von maximal 20 Prozent des Verkaufspreises gilt.

Trotz positivem Entscheid der ESchK würden sie auch weiterhin die SUISA sowie die Gerätehersteller im Auge behalten, kündigten die Konsumenteorganisationen weiter an. Nicht nur müssten die Preise für MP3-Player und Video-Harddisc-Recorder ab kommendem Monat auch tatsächlich sinken. Die Einnahmen der Abgabe sollten ausserdem lokalen Kulturschaffenden zugute kommen.

(tri/sda)

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