Urteil: Haft für mehrfache Vergewaltigung

publiziert: Dienstag, 21. Jul 2009 / 11:26 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 21. Jul 2009 / 11:50 Uhr

Luzern - Ein 31-jähriger Mann ist vom Luzerner Obergericht der mehrfachen Vergewaltigung seiner Frau schuldig befunden worden. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, davon sechs Monate unbedingt, verurteilt.

Jede dritte Frau wird in ihrem Leben einmal vergewaltigt, geschlagen, zum Sex gezwungen oder auf andere Weise misshandelt. So Amnesty International.
Jede dritte Frau wird in ihrem Leben einmal vergewaltigt, geschlagen, zum Sex gezwungen oder auf andere Weise misshandelt. So Amnesty International.
Der erstinstanzliche Freispruch wurde aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem kosovarischen Angeklagten vorgeworfen, im Oktober und November 2005 seine damalige Ehefrau mehrmals vergewaltigt zu haben. Ausserdem habe er zwischen Oktober 2005 und Januar 2006 mehrmals Todesdrohungen gegen sie ausgesprochen.

Das Luzerner Kriminalgericht erachtete den Mann der mehrfachen Drohung schuldig, sprach ihn jedoch von den Vorwürfen der Vergewaltigung und der Tätlichkeiten frei.

Obergericht: Angeklagter schuldig

Dagegen appellierten der Staatsanwalt und das Opfer ans Obergericht. Im Gegensatz zur Vorinstanz betrachtete es das Obergericht in seinem Urteil als erwiesen, dass der Angeklagte seine Frau mehrmals zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte.

Die Appellationen wurden gutgeheissen, der Mann der mehrfachen Vergewaltigung und Drohung schuldig befunden. Für den bedingten Teil der Freiheitsstafe wurde eine Probezeit von zwei Jahren gewährt.

Das Obergericht verpflichtete den Täter ausserdem zur Zahlung einer Genugtuung von 10'000 Franken an das Opfer. Ausserdem hat er Kosten von über 20'000 Franken zu übernehmen.

(klan/sda)

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