Urteil gegen Psychiater Peter Baumann bestätigt

publiziert: Mittwoch, 24. Jun 2009 / 12:53 Uhr

Lausanne - Der Zürcher Psychiater Peter Baumann ist für seine Suizidhilfe bei einem psychisch kranken Mann zu Recht wegen vorsätzlicher Tötung zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Bundesgericht hat den Schuldspruch des Basler Appellationsgerichts bestätigt.

Die Absicht zur Selbsttötung sei bei psychisch kranken Menschen oft gerade Symptom der Krankheit.
Die Absicht zur Selbsttötung sei bei psychisch kranken Menschen oft gerade Symptom der Krankheit.
Baumann hatte dem depressiven und zwangsneurotischen IV-Rentner am 20. April 2001 in dessen Basler Wohnung beim Selbstmord geholfen. In den Wochen zuvor hatten zwischen dem Zürcher Psychiater und dem 46-jährigen Mann ein zweistündiges Gespräch und insgesamt vier Telefonate von rund einer halben Stunde stattgefunden.

Das Basler Appellationsgericht verurteilte den heute 74 Jahre alten Baumann im Oktober 2008 wegen vorsätzlicher Tötung zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Das Gericht lastete ihm gestützt auf ein Gutachten von Professor Volker Dittmann an, dass der Depressive nicht urteilsfähig gewesen sei.

Das Bundesgericht hat die Beschwerden von Baumann und der Staatsanwaltschaft nun abgewiesen. Er hatte für sich einen Freispruch verlangt. Die Richter in Lausanne teilen in ihrem Urteil die Ansicht des Appellationsgerichts, dass es Baumann letztlich gleichgültig war, ob der Getötete urteilsfähig war oder nicht.

Als Psychiater habe Baumann bekannt sein müssen, dass in Bezug auf den Suizidwunsch von psychisch kranken Menschen die Frage der Urteilsfähigkeit besonders schwer zu beantworten und nur mit grosser Zurückhaltung zu bejahen sei. Die Absicht zur Selbsttötung sei in diesen Fällen oft gerade Symptom der Krankheit.

(fest/sda)

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