Urteil gegen Raser in Luzern - Sechs Jahre Haft

publiziert: Freitag, 12. Dez 2008 / 06:55 Uhr

Luzern - Der Raser, der 2005 in Malters LU den Tod zweier Mitfahrer verursacht hat, ist vom Luzerner Kriminalgericht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Verteidigung zieht das Urteil ans Obergericht weiter.

Der Fahrer war mit 188 km/h statt den erlaubten 100 unterwegs gewesen. (Symbolbild)
Der Fahrer war mit 188 km/h statt den erlaubten 100 unterwegs gewesen. (Symbolbild)
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Für die fünf Mitglieder des Gerichtes ist es nicht erwiesen, dass der Angeklagte den Tod von Menschen in Kauf genommen hat. Sie folgten hier der Verteidigung und nicht dem Staatsanwalt.

Beim Strafmass zeigten die Richter indes Härte. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung eine bedingte zweijährige Strafe.

Der Unfall ereignete sich in einer Juninacht 2005 auf der mit Tempo 100 signalisierten Umfahrungsstrasse von Malters. Der Angeklagte dürfte mit einem Tempo von mindestens 188 km/h in eine Kurve gefahren sein, wo ihm ein Auto entgegenkam.

Er verlor die Herrschaft über sein Fahrzeug. Es geriet über die linke Strassenseite ins Unterholz. Das Auto knickte einen Baum und flog auf 3,5 Meter Höhe gegen einen zweiten. Die drei Insassen wurden aus dem Wagen geschleudert. Der Lenker wurde schwer verletzt, seine beiden Freunde starben am Unfallort.

Keine Erinnerung

Der heute 28-jährige Automechaniker, der im Aargau eine Kontakt-Bar betreibt, gab vor Gericht an, sich nicht an den Unfall zu erinnern.

Zentral am Prozess war die Frage, ob der Angeklagte bei seiner Raserei die Tötung von Personen in Kauf genommen und somit eventualvorsätzlich gehandelt habe. Der Staatsanwalt bejahte dies.

Der Verteidiger hielt dagegen, ein Tempoexzess bedeute noch nicht Lebensgefahr. Der Unfall könne auch von den Steinen auf der Fahrbahn oder einem Tier verursacht worden sein.

(bert/sda)

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Das würde ich mich besser auch nicht mehr an was erinnern wollen und einen auf psychisch machen sehr gutes Urteil weiter so
Amnesie
ist immer wieder eine beliebte Ausrede bei Tätern, die nicht gewillt sind, zu ihrer Tat zu stehen und die Konsequenzen dafür zu tragen.

Wenn einer mit nahezu dem Doppelten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit einen Unfall verursacht, bei dem andere zu Schaden - oder im vorliegenden Fall gar zu Tode - kommen, dann muss er zwangsläufig als Straftäter verurteilt und entsprechend hart bestraft werden.

Falls das Obergericht - und später vielleicht auch noch das Bundesgericht - dieses Urteil kippt und dem Antrag der Verteidigung folgt, wird dies zum Freibrief für alle Raser werden.

Bleibt zu hoffen, dass nicht irgendwelche Verfahrensfehler dazu führen werden, dass auch diese beiden unschuldigen Toten nicht gesühnt werden - und der Fahrer mit einer bedingten Strafe davon kommt!
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