Urteil gegen Rattengift-Mörderin bestätigt

publiziert: Mittwoch, 24. Okt 2007 / 17:55 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 24. Okt 2007 / 18:44 Uhr

Lausanne - Eine Brasilianerin muss für die Ermordung ihres Ehemannes mit Rattengift definitiv für 18 Jahre ins Zuchthaus. Das Bundesgericht hat ihre Verurteilung durch die Walliser Justiz bestätigt. Die Frau hatte die Tat bis zum Schluss bestritten.

In der vom Bundesgericht abgewiesenen Beschwerde hatte die Frau ihre Unschuld beteuert.
In der vom Bundesgericht abgewiesenen Beschwerde hatte die Frau ihre Unschuld beteuert.
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Die in Sao Paulo geborene 34-Jährige hatte den Walliser Schreiner 1998 in einem Massagesalon in Bex VD kennen gelernt, wo sie arbeitete. Zwei Jahre später heiratete das Paar. Die Frau war im Geheimen weiter als Prostituierte tätig und wollte ihren Mann schliesslich verlassen, wogegen er sich wehrte.

Im März 2004 wurde er ein erstes Mal ins Spital eingeliefert. Es folgten fünf weitere Krankenhausaufenthalte, wobei die Ursache seiner gesundheitlichen Probleme nicht gefunden werden konnte. Am 10. August 2004 rief die Ehefrau die Ambulanz, nachdem sie ihren Gatten zu Hause leblos gefunden hatte.

Eine Autopsie des Toten ergab, dass seinem Körper bereits seit sechs bis neun Monaten Rattengift zugeführt worden war. Das Walliser Kantonsgericht verurteilte die Gattin 2007 in einem Indizienprozess wegen Mord an ihrem Ehemann zu 18 Jahren Zuchthaus.

Rattengift gekauft

Die Walliser Richter stellten unter anderem darauf ab, dass am Tag vor dem Tod des Gatten mit seiner Kreditkarte eine Packung Rattengift gekauft worden war. Zudem konnte nachgewiesen werden, dass die Frau auf ihrem Computer Internet-Recherchen zum fraglichen Gift und weiteren tödlichen Substanzen gemacht hatte.

Die Brasilianerin hatte die Tat bestritten und behauptet, ihr Gatte habe sich selber vergiftet, um bei ihr Mitleid zu erwecken, damit sie ihn nicht verlasse. Auch in ihrer nun vom Bundesgericht abgewiesenen Beschwerde hatte sie noch ihre Unschuld beteuert.

(bert/sda)

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