Berufungen zurückgezogen

Urteil gegen frühere KPT-Spitze ist rechtskräftig

publiziert: Montag, 9. Mai 2016 / 09:51 Uhr / aktualisiert: Montag, 9. Mai 2016 / 10:10 Uhr
Die Berufungen sind zurückgezogen worden, teilte des Obergericht des Kantons Bern am Montag mit.
Die Berufungen sind zurückgezogen worden, teilte des Obergericht des Kantons Bern am Montag mit.

Bern - Das Urteil des bernischen Wirtschaftsstrafgerichts gegen die frühere Spitze der Krankenversicherung KPT ist rechtskräftig: Die Berufungen sind zurückgezogen worden.

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Das teilte des Obergericht des Kantons Bern am Montag mit. Der ehemalige KPT-Verwaltungsratspräsident Walter Bosch und Ex-Vize Bernhard Liechti waren im März 2015 erstinstanzlich zu teilbedingten Freiheitsstrafen von je drei Jahren verurteilt worden. Laut Gericht machten sie sich der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig.

Beide hatten seinerzeit Freisprüche verlangt. Noch im Gerichtssaal kündigten ihre Verteidiger Berufung an. Nach dem Rückzug entfällt nun die auf Anfang Juni 2016 angesetzte Verhandlung vor dem Obergericht.

Bosch und Liechti als treibende Kräfte

Die Vorwürfe gegen Bosch und Liechti gehen auf das Jahr 2010 zurück. Die Krankenversicherung KPT erwog damals die Fusion mit der Sanitas. In diesem Zusammenhang wurde ein Rückkaufprogramm für Mitarbeiteraktien aufgegleist.

Der Rückkaufpreis wurde auf 600 Franken pro Stück festgelegt mit der Begründung, dies entspreche dem Wert der KPT. Doch laut Mitarbeiterbeteiligungsreglement hätte pro Aktie nur 34 Franken gezahlt werden müssen. Mit dem höheren Preis hätten Bosch, Liechti und andere Aktionäre innerhalb der KPT eine exorbitante Rendite eingefahren, wenn die Fusion zustande gekommen wäre.

Nach Überzeugung des kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts waren Bosch und Liechti die treibenden Kräfte bei der Festlegung des Preises. Dass sie sich auf die Expertise eines - inzwischen verstorbenen - Verwaltungsrats und Wirtschaftsjuristen verlassen haben wollen, änderte für das Gericht nichts.

(cam/sda)

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