Urteil im Fall Othmarsingen aus

publiziert: Donnerstag, 5. Dez 2002 / 18:09 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 5. Dez 2002 / 18:33 Uhr

Lenzburg - Das Bezirksgericht im aargauischen Lenzburg hat das Urteil im Falle des Tötungsdeliktes von Othmarsingen ausgesetzt. Der des Mordes und der mehrfachen Veruntreuung angeklagte Notar aus Wohlen muss nachträglich psychiatrisch begutachtet werden.

Für das Gericht bestehe kein Zweifel, dass das Tötungsdelikt vorsätzlich und geplant begangen worden sei, erklärte der Gerichtspräsident. Der Tod des 56-jährigen Geschäftsmannes und Familienvaters in der Tiefgarage in Othmarsingen sei mit Sicherheit kein Unfall gewesen.

Der Angeklagte habe die Pistole mit sich geführt in der Absicht, den Geschäftsmann zu töten, falls beim Zusammentreffen alles schief laufen sollte. Indizien dafür seien die Probeschüsse am Vorabend der Tat sowie die gefälschte Quittung, die der Angeklagte dem Opfer in die Aktentasche gelegt hatte.

Das Gericht kam jedoch zum Schluss, dass der angeklagte Notar zur Tatzeit möglicherweise nicht voll zurechnungsfähig war. Bevor das Strafmass festgelegt werden könne, müsse diese Frage nachträglich noch von der Psychiatrischen Klinik Königsfelden geklärt werden.

Der Entscheid des Gerichtes sei nicht überraschend, erklärte der Staatsanwalt, der für den Angeklagten 20 Jahre Zuchthaus fordert. Der Verteidiger hatte eine Zuchthausstrafe von deutlich unter 10 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung verlangt.

Der 41-jährige Notar hatte am 3. April 2000 den Geschäftsmann in sein Büro in Wohlen bestellt, um ihm angeblich die geschuldeten 802 000 Franken aus einer Aktientransaktion in Baden zu übergeben. Unter einem Vorwand liess er sich jedoch vom späteren Opfer nach Othmarsingen chauffieren, wo es in der Tiefgarage seiner Wohnung zu dem verhängnisvollen Schuss kam.

(bsk/sda)

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