Lebenslängliche Verwahrung prüfen

Urteil im Mordfall Lucie wird weitergezogen

publiziert: Freitag, 2. Mrz 2012 / 14:44 Uhr / aktualisiert: Freitag, 2. Mrz 2012 / 18:04 Uhr
Das Bezirksgericht Baden hatte den Angeklagten zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Bezirksgericht Baden hatte den Angeklagten zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.

Aarau - Im Mordfall Lucie zieht die Aargauer Staatsanwaltschaft das Urteil des Bezirksgerichtes Baden gegen einen 28-jährigen Schweizer an das kantonale Obergericht weiter. Die Staatsanwaltschaft will die Frage der lebenslänglichen Verwahrung überprüfen lassen.

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Die Staatsanwaltschaft Baden habe am Donnerstag beim Bezirksgericht schriftlich die Berufungsanmeldung eingereicht und eine vollständige Begründung des Urteils verlangt, teilte die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Freitag mit.

Das Bezirksgericht Baden hatte am Mittwoch den vorbestraften Gewalttäter wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Massnahme ordnete das fünfköpfige Gericht eine ordentliche Verwahrung an.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslängliche Verwahrung gefordert. Auch die Eltern des 2009 getöteten Mädchens hatten verlangt, dass der Täter nie mehr auf freien Fuss kommen soll.

Anklage will Klarheit schaffen

Die Staatsanwaltschaft will die umstrittene Frage der lebenslänglichen Verwahrung nun gerichtlich überprüfen lassen. Bei einem Weiterzug an die Höchstinstanz hätte man Klarheit, sagte der leitende Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten dem Regionaljournal von Schweizer Radio. «Darauf warten alle.»

Es gebe offene Rechtsbegriffe wie «dauerhaft nicht therapierbar» zu klären, hielt er fest. Als nächste Instanz wird sich das Aargauer Obergericht mit der Frage beschäftigen müssen.

Erstmals eine lebenslängliche Verwahrung hatte das Bezirksgericht Weinfelden TG im Oktober 2010 gegen einen damals 43-jährigen Schweizer ausgesprochen. Der Mann war wegen vorsätzlicher Tötung eines Callgirls verurteilt worden.

Der Schweizer zog die Berufung im Mai 2011 zurück. Damit wurde das Urteil des Bezirksgerichtes rechtskräftig. Eine Rechtssprechung des Bundesgerichtes besteht bislang nicht. Die Massnahme war 2008 als Folge der vier Jahre zuvor vom Volk angenommenen Verwahrungsinitiative ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden.

Ordentliche Verwahrung

Das Bezirksgericht Baden hatte eine lebenslängliche Verwahrung des Mörders von Lucie geprüft, wie der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung am Mittwoch erläutert hatte.

Es könne aber aufgrund der Einschätzungen zweier psychiatrischer Gutachter nicht ganz ausgeschlossen werden, dass der Verurteilte in ferner Zukunft für eine Therapie zugänglich sei, hiess es.

Das Gericht gab sich überzeugt, dass der Mörder auch bei der ordentlichen Verwahrung auf unbestimmte Zeit weggeschlossen werde oder zumindest so lange, wie er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle.

Der Schweizer hatte am 4. März 2009 das 16-jährige Au-pair-Mädchen Lucie in seiner Wohnung in Rieden bei Baden AG brutal getötet. Der damals arbeitslose und drogensüchtige Koch hatte das Mädchen zuvor in Zürich mit dem Versprechen angesprochen, von ihm Modelaufnahmen zu machen.

(bert/sda)

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Da bin ich mir aber gar nicht so sicher, lieber Heinrich
Aber wenn es denn so wäre, dann wäre ja auch keiner Schuld an seinem Tun! Vielleicht lesen Sie ja mal den Erich Fromm, der beschreibt Fälle aus seiner Praxis, da fragt man sich schon, ob es nicht doch so was wie eine genetische Disposionen gibt. Wie wird zum Beispiel ein 12 jähriger Knabe zum Negrophilen, der sich in Leichenhallen herumtreibt? Wie wird ein Hitler zum absolut Dominanten Menschen auch seinen besten Freunden gegenüber? (Er bewunderte den Mussolini wie einen Gott und trotzdem zwang er ihm seinen Willen auf!)
Ich glaube, wir haben keine Ahnung vom Wesen des Menschen! Ausser natürlich einigen, die es ganau wissen, aber die kann so wie so keiner enst nehmen.
Klar doch aber . . .
. . . Täterschutz kann auch Opferschutz sein. Wir haben die Todesstrafe abgeschafft, daher müssen wir uns mit den Tätern abgeben. Schon klar, die Opfer kommen immer zu kurz. Sie sind eben keine Gefahr für die Gesellschaft. Täter muss man davon abhalten neue Opfer zu produzieren. Mann kann kaum mit statistischen Zahlen agieren in dem Zusammenhang aber ich glaube es gibt auch Täter die vollständig geheilt wurden. Von diesen Fällen spricht man nicht, dabei ist das Opferschutz im besten Sinne. Sorry ich klinge sehr idealistisch. Ich muss gestehen, dass ich und meine Angehörigen glücklicherweise noch nie von einem Gewalt-Verbrechen betroffen waren.
Schluss mit Täterschutz
Es geht nur immer um den Täter. Das Volk will dass es um die Opfer und möglichen Opfer geht.

Die Schweizer haben in einer Volksabstimmung die Verwahrungsinitiative angenommen. Der Volkswille ist klar. In solchen Fällen haben die Richter diesem Willen zu folgen.

Solcher Abschaum gehört für immer weg.

Auch bei kleineren Delikten muss endlich durchgegriffen werden. Wenn es die Genfer Polizei schon anscheisst Straftäter festzunehmen, weil sie die Richter eh wieder laufen lassen oder sich nicht mehr in gewisse Stadtteile wagen, dann können wir den Richtern dafür danke sagen.

Übrigens Herr Frei: Diesen Fall für Anti-Kriesmateriaexporte herzunehmen ist auch eine Verarschung des Opfers.
Das könnte man eigentlich genau so stehen lassen...
aber man kann auch dazu sagen, dass damit hervorragend treffend und kompakt alles Wesentliche gesagt ist.
ok bis auf den Punkt mit der Aenderung
Lieber Pacino

Soweit gebe ich Ihnen recht, bis auf die Tatsache dass 2 Gutachter (die sich aber anschneinend uneinig waren ob der geheilt werden kann oder nicht) praktisch eine Erfolgsgarantie ausgeschlossen haben, und das Gericht sich wieder einmal mehr darüber hinweggesetzt hat und nicht die lebenslange Verwahrung ausgesprochen hat. Ich denke daher dass sich der nie ändern wird da er anscheinend total irr ist.. und dafür sinnlos Geld mit Therapien zum Fenster rauswerfen lohnt sich nicht, der soll nur eines sehen und zwar seine Zelle von innen bis zum bitteren Ende..

Erschwerend kommt noch dazu, dass der gute Mann bereits ne Chance hatte und diese auch gründlich versaut hat und jetzt soll er noch eine bekommen und noch eine und noch eine..

Neene.. der gehört weggesperrt denn sein Opfer war ja nicht nur wehrlos sondern er hat sie auch noch völliig grundlos erschlagen... und dann soviel ich weiss auch noch wie Abfall in der Dusche entsorgt und sich an der toten Luice vergangen.. was nicht nur krank sondern abartig und pervers ist..
nur damit er in den Knast zurück kann..wo er jetzt ja ein paar Jäerchen abbrummt..
Solche Leute sollte man von der Oeffentlichkeit fernhalten.. das wäre das humane und nicht dass man den Täter quasi noch belohnt und ihm nochmals ne Chance gibt.. schwächstes Giied hin oder her.. denn er war es ja, der den Mord verübt und niemand sonst auf dieser Welt.. also gehört auch er bestraft.. und zwar so hart, dass er vielleicht begreift was er getan hat.. (sofern nicht schon Hopfen und Malz verloren sind)

Wozu das führt sieht man typisch am Fall Wenger der eine wirklich gute Chance bekam (als Verwahrter auf freiem Fuss mit Fessel und Wohnung alleine schon das ist schizoprehn) und was macht er?

Richtig er greift sich Opfer Nummer 28 und vergewaltigt die arme Frau aufs Uebelste

So einer hat dann wirklich versch... wie man so schön sagt und gehört ein für alle Mal weggesperrt auch wenn das vielleicht milttelalterlich klingen mag.. aber da hatte man wenigstens die Garantie dass er es nie mehr tun kann.. während heute ein paar Mal auf das Tränendrüschen drücken reicht und schon sind die üblen Kerle wieder draussen

Und Ott Normalbürger wird wegen jedem Seich aufs Härteste verfolgt.. und zahlt Bussen dass einem das Liegen weh tut..da geht bei mir einfach was nicht auf..
Man kann nicht . . .
. . . heute schon sagen ob ein Mitmensch in 25 Jahren eine Chance verdient oder nicht. Kein seriöser Psychiater wird diese Frage beantworten. Rache-Justiz befriedigt zwar ein paar Betroffene und natürlich auch die Volksseele, aber wenn sie dabei übergeordnetes Menschenrecht verletzt wird sie zur Gefahr für uns alle. Ausschaffungs- und Verwahrungsinitiative haben zwar von einem populistischen Sühne-Gedanken profitiert, die Richter müssen nun aber verhindern, dass wir nicht wieder Hexenjagden haben wie im Mittelalter oder beim Klu-Klux-Klan. Eine Gesellschaft ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied aber Straftäter sind eben auch Glieder der Gesellschaft, daher müssen wir jede Chance auf Heilung der Straftäter auch bis zum Letzten nutzen. Rache ist kein guter Ratgeber, denn nur zu schnell kann jeder von uns in die Fänge der Justiz geraten und dann hat auch jeder von uns eine faire Chance verdient, auch wenn das Opfer in diesem Fall diese Chance leider nicht mehr hat. Der Weiterzug des Urteils ist reine Geld- und Energieverschwendung, es gibt keine Möglickeit den Täter härter zu bestrafen und als humanitäre Zivilisation weiter zu bestehen.
einsperren bis zum Tod
sorry für den gibt es wirklich nur eine Lösung: zumal er sogar ja unbedingt wieder in den Knast wollte und daher den abscheulichen Mord verübt hat: einsperren und vergessen und frühestens dann wieder rauslassen wenn er tot ist.. keine Vollzugslockerung, so von wegen Wohnung und Fussfessel und solchen Schwachsinn einfach nur schwedische Gardinen einfach alles Andere ist für die Katz
Kriminalität wird nicht vererbt durch die Genen
Der Mörder der 16-jährigen Luci sollte für immer verwahrt werden, wird verlangt. Einige fordern sogar wieder die Einführung der Todesstrafe bei solchen Verbrechen. Auch wird die Meinung geäussert: „Wenn der Mörder schon mit der Todesstrafe zu rechnen gehabt hätte, wäre vielleicht der Mord nicht passiert.“

In den USA und anderen Staaten in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft wurde, gibt es viel mehr Morde als in der Schweiz oder in europäischen Ländern die den Galgen, die Garotte (Erwürgen mit einer Eisenspange, früher in Spanien üblich), die Guillotine, die Giftspritzen oder die Erschiessungskommandos abgeschafft haben. Der Mörder von Luci ist ein kranker Mensch. Wichtig wäre heute zu ergründen, wie kommt ein junger Mann dazu, eine solche scheussliche Tat zu begehen. Was müssen Erzieher vorsehen, vermeiden, dass sich die Psyche eines Kindes nicht in eine solche perverse Richtung entwickelt. Verbrecher werden nicht als Kriminelle geboren. Kriminalität wird nicht vererbt durch die Genen.

Nicht diskutiert in den Massenmedien wird: „Wie viele Kinder, Frauen und Männer wurden in den letzten Jahrzehnten durch helvetisches Kriegsmaterial getötet?“ Mit Schweizer Waffen, Bomben und Munition wurde und wird in Kriegen getötet. – Der Bundesrat wurde zum Beispiel immer wieder gewarnt Saddam Hussein und dem Tschad Pilatus Flugzeuge zu verkaufen und anderen Staaten die Krieg führen Waffen und Munition. Die bundeseigenen Rüstungsbetriebe RUAG verkaufen Nato Staaten die in Afghanistan und Pakistan und in Libyen Krieg führen und führten auch heute weiter Munition und andere Rüstungsgeräte von ihren Waffenfabriken im In- und Ausland aus.

Beihilfe zu Mord und Totschlag sind Offizialdelikte. Waffenexporteure und ihre Helfershelfer in Politik und Wirtschaft wären strafrechtlich verantwortlich für ihr Tun. Auch für sie würde Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches gelten, nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung.

Von 1975-2011 exportierte die Schweiz für 14,941 Milliarden Franken Kriegsmaterial, laut der offiziellen Statistik des Bundes. Zu einem grossen Teil gingen diese Ausfuhren an Krieg führende Staaten, in Spannungsgebiete, an menschenrechtsverletzende Regimes und an arme Länder in der Dritten Welt in denen Menschen hungern.
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