Urteil im Mordfall Lucie wird weitergezogen

Aarau - Im Mordfall Lucie zieht die Aargauer Staatsanwaltschaft das Urteil des Bezirksgerichtes Baden gegen einen 28-jährigen Schweizer an das kantonale Obergericht weiter. Die Staatsanwaltschaft will die Frage der lebenslänglichen Verwahrung überprüfen lassen.
Das Bezirksgericht Baden hatte am Mittwoch den vorbestraften Gewalttäter wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Als Massnahme ordnete das fünfköpfige Gericht eine ordentliche Verwahrung an.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslängliche Verwahrung gefordert. Auch die Eltern des 2009 getöteten Mädchens hatten verlangt, dass der Täter nie mehr auf freien Fuss kommen soll.
Anklage will Klarheit schaffen
Die Staatsanwaltschaft will die umstrittene Frage der lebenslänglichen Verwahrung nun gerichtlich überprüfen lassen. Bei einem Weiterzug an die Höchstinstanz hätte man Klarheit, sagte der leitende Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten dem Regionaljournal von Schweizer Radio. «Darauf warten alle.»
Es gebe offene Rechtsbegriffe wie «dauerhaft nicht therapierbar» zu klären, hielt er fest. Als nächste Instanz wird sich das Aargauer Obergericht mit der Frage beschäftigen müssen.
Erstmals eine lebenslängliche Verwahrung hatte das Bezirksgericht Weinfelden TG im Oktober 2010 gegen einen damals 43-jährigen Schweizer ausgesprochen. Der Mann war wegen vorsätzlicher Tötung eines Callgirls verurteilt worden.
Der Schweizer zog die Berufung im Mai 2011 zurück. Damit wurde das Urteil des Bezirksgerichtes rechtskräftig. Eine Rechtssprechung des Bundesgerichtes besteht bislang nicht. Die Massnahme war 2008 als Folge der vier Jahre zuvor vom Volk angenommenen Verwahrungsinitiative ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden.
Ordentliche Verwahrung
Das Bezirksgericht Baden hatte eine lebenslängliche Verwahrung des Mörders von Lucie geprüft, wie der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung am Mittwoch erläutert hatte.
Es könne aber aufgrund der Einschätzungen zweier psychiatrischer Gutachter nicht ganz ausgeschlossen werden, dass der Verurteilte in ferner Zukunft für eine Therapie zugänglich sei, hiess es.
Das Gericht gab sich überzeugt, dass der Mörder auch bei der ordentlichen Verwahrung auf unbestimmte Zeit weggeschlossen werde oder zumindest so lange, wie er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle.
Der Schweizer hatte am 4. März 2009 das 16-jährige Au-pair-Mädchen Lucie in seiner Wohnung in Rieden bei Baden AG brutal getötet. Der damals arbeitslose und drogensüchtige Koch hatte das Mädchen zuvor in Zürich mit dem Versprechen angesprochen, von ihm Modelaufnahmen zu machen.
(bert/sda)
Ich glaube, wir haben keine Ahnung vom Wesen des Menschen! Ausser natürlich einigen, die es ganau wissen, aber die kann so wie so keiner enst nehmen.
Die Schweizer haben in einer Volksabstimmung die Verwahrungsinitiative angenommen. Der Volkswille ist klar. In solchen Fällen haben die Richter diesem Willen zu folgen.
Solcher Abschaum gehört für immer weg.
Auch bei kleineren Delikten muss endlich durchgegriffen werden. Wenn es die Genfer Polizei schon anscheisst Straftäter festzunehmen, weil sie die Richter eh wieder laufen lassen oder sich nicht mehr in gewisse Stadtteile wagen, dann können wir den Richtern dafür danke sagen.
Übrigens Herr Frei: Diesen Fall für Anti-Kriesmateriaexporte herzunehmen ist auch eine Verarschung des Opfers.
Soweit gebe ich Ihnen recht, bis auf die Tatsache dass 2 Gutachter (die sich aber anschneinend uneinig waren ob der geheilt werden kann oder nicht) praktisch eine Erfolgsgarantie ausgeschlossen haben, und das Gericht sich wieder einmal mehr darüber hinweggesetzt hat und nicht die lebenslange Verwahrung ausgesprochen hat. Ich denke daher dass sich der nie ändern wird da er anscheinend total irr ist.. und dafür sinnlos Geld mit Therapien zum Fenster rauswerfen lohnt sich nicht, der soll nur eines sehen und zwar seine Zelle von innen bis zum bitteren Ende..
Erschwerend kommt noch dazu, dass der gute Mann bereits ne Chance hatte und diese auch gründlich versaut hat und jetzt soll er noch eine bekommen und noch eine und noch eine..
Neene.. der gehört weggesperrt denn sein Opfer war ja nicht nur wehrlos sondern er hat sie auch noch völliig grundlos erschlagen... und dann soviel ich weiss auch noch wie Abfall in der Dusche entsorgt und sich an der toten Luice vergangen.. was nicht nur krank sondern abartig und pervers ist..
nur damit er in den Knast zurück kann..wo er jetzt ja ein paar Jäerchen abbrummt..
Solche Leute sollte man von der Oeffentlichkeit fernhalten.. das wäre das humane und nicht dass man den Täter quasi noch belohnt und ihm nochmals ne Chance gibt.. schwächstes Giied hin oder her.. denn er war es ja, der den Mord verübt und niemand sonst auf dieser Welt.. also gehört auch er bestraft.. und zwar so hart, dass er vielleicht begreift was er getan hat.. (sofern nicht schon Hopfen und Malz verloren sind)
Wozu das führt sieht man typisch am Fall Wenger der eine wirklich gute Chance bekam (als Verwahrter auf freiem Fuss mit Fessel und Wohnung alleine schon das ist schizoprehn) und was macht er?
Richtig er greift sich Opfer Nummer 28 und vergewaltigt die arme Frau aufs Uebelste
So einer hat dann wirklich versch... wie man so schön sagt und gehört ein für alle Mal weggesperrt auch wenn das vielleicht milttelalterlich klingen mag.. aber da hatte man wenigstens die Garantie dass er es nie mehr tun kann.. während heute ein paar Mal auf das Tränendrüschen drücken reicht und schon sind die üblen Kerle wieder draussen
Und Ott Normalbürger wird wegen jedem Seich aufs Härteste verfolgt.. und zahlt Bussen dass einem das Liegen weh tut..da geht bei mir einfach was nicht auf..
In den USA und anderen Staaten in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft wurde, gibt es viel mehr Morde als in der Schweiz oder in europäischen Ländern die den Galgen, die Garotte (Erwürgen mit einer Eisenspange, früher in Spanien üblich), die Guillotine, die Giftspritzen oder die Erschiessungskommandos abgeschafft haben. Der Mörder von Luci ist ein kranker Mensch. Wichtig wäre heute zu ergründen, wie kommt ein junger Mann dazu, eine solche scheussliche Tat zu begehen. Was müssen Erzieher vorsehen, vermeiden, dass sich die Psyche eines Kindes nicht in eine solche perverse Richtung entwickelt. Verbrecher werden nicht als Kriminelle geboren. Kriminalität wird nicht vererbt durch die Genen.
Nicht diskutiert in den Massenmedien wird: „Wie viele Kinder, Frauen und Männer wurden in den letzten Jahrzehnten durch helvetisches Kriegsmaterial getötet?“ Mit Schweizer Waffen, Bomben und Munition wurde und wird in Kriegen getötet. – Der Bundesrat wurde zum Beispiel immer wieder gewarnt Saddam Hussein und dem Tschad Pilatus Flugzeuge zu verkaufen und anderen Staaten die Krieg führen Waffen und Munition. Die bundeseigenen Rüstungsbetriebe RUAG verkaufen Nato Staaten die in Afghanistan und Pakistan und in Libyen Krieg führen und führten auch heute weiter Munition und andere Rüstungsgeräte von ihren Waffenfabriken im In- und Ausland aus.
Beihilfe zu Mord und Totschlag sind Offizialdelikte. Waffenexporteure und ihre Helfershelfer in Politik und Wirtschaft wären strafrechtlich verantwortlich für ihr Tun. Auch für sie würde Artikel 25 des Schweizerischen Strafgesetzbuches gelten, nämlich Delikte wie Beihilfe zum Mord, zu vorsätzlicher Tötung, zu schwerer Köperverletzung und zu schwerer Sachbeschädigung.
Von 1975-2011 exportierte die Schweiz für 14,941 Milliarden Franken Kriegsmaterial, laut der offiziellen Statistik des Bundes. Zu einem grossen Teil gingen diese Ausfuhren an Krieg führende Staaten, in Spannungsgebiete, an menschenrechtsverletzende Regimes und an arme Länder in der Dritten Welt in denen Menschen hungern.

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