Urteile gegen Postmörder bestätigt

publiziert: Freitag, 15. Okt 2004 / 11:06 Uhr

Frauenfeld - Die beiden Männer, die 1996 im thurgauischen Mettlen die stellwertretende Posthalterin umbrachten, müssen für 19 beziehungsweise 15 Jahre ins Zuchthaus. Das Thurgauer Obergericht hat ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Strafmass abgelehnt.

Die beiden Täter müssen für 19 beziehungsweise 15 Jahre ins Zuchthaus.
Die beiden Täter müssen für 19 beziehungsweise 15 Jahre ins Zuchthaus.
In beiden Strafen sind jeweils Zusatzstrafen des Bezirksgerichts Lenzburg enthalten. Dieses hatte beide Angeklagte wegen bandenmässigen Diebstahls begangen mit weiteren Tätern verurteilt.

Die Einzelurteile wegen der Ermordung der Posthalterin in Mettlen belaufen sich auf 14 Jahre und zwei Monate beziehungsweise auf elf Jahre und elf Monate. Sie entsprechen den erstinstanzlichen Urteilen des Bezirksgerichts Weinfelden. Allerdings wurde der zweite Täter nicht mehr wegen Mord sondern wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt.

Beide Täter hatten in der Berufung die Reduktion ihrer Strafen beantragt. Der Haupttäter wollte nicht wegen Mordes, sondern wegen vorsätzlicher Tötung mit höchstens 12 Jahren Zuchthaus bestraft werden.

Anträge zurückgewiesen

Der 35-jährige Komplize verlangte eine Reduktion seiner Strafe um knapp vier Jahre, weil er zur Tatzeit nicht voll zurechnungsfähig gewesen sei. Beide Anträge hat das Obergericht als unbegründet zurückgewiesen.

Die beiden hatten im Februar 1996 die Poststelle in Mettlen ausrauben wollen. Weil es ihnen nicht gelang, durch die Posthalterwohnung in die Poststelle einzubrechen, warteten sie die Ankunft der stellvertretenden Posthalterin ab.

Sie überfielen sie und zwangen sie, die Poststelle zu öffnen. Die Beute belief sich auf rund 50 000 Franken. Im Laufe der Tat feuerten sie acht Schüsse auf die Frau ab, wovon laut rechtsmedizinischem Gutachten der erste und der letzte jeweils tödlich waren.

Beide führten aber erst nach einer gewissen Zeit zum Tod. Der erste allerdings hatte die Frau bereits vom Hals an abwärts gelähmt, so dass sie sich nicht mehr wehren konnte.

(rp/sda)

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