Verbände gegen Zumthor-Inselbau

publiziert: Samstag, 3. Okt 2009 / 12:11 Uhr

Zürich/Schwyz - Gegen das Zumthor-Projekt auf der Insel Ufenau im Zürichsee regt sich Widerstand: Der Verein «Ufenau ohne Neubau», der Umweltschutzverband «Aqua Viva» sowie der Zürcher und der Schwyzer Heimatschutz haben Einsprache gegen das geplante Ausflugsrestaurant erhoben.

Zumthor-Projekt: Kanton muss Stellung nehmen.
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Die vier Rekurrenten wollen verhindern, dass der Star-Architekt Peter Zumthor in der Moorlandschaft ein Ausflugsrestaurant in Form eines Blattes bauen kann. Falls nötig wollen sie den Fall bis vor das Bundesgericht ziehen.

Der Vize-Präsident des Vereins «Ufenau ohne Neubau» bestätigte eine entsprechende Meldung der «Zürichsee-Zeitung». Die Einsprachen liegen nun bei der Schwyzer Kantonsregierung, die in den kommenden Wochen dazu Stellung nehmen muss.

Vor drei Jahren hatte Zumthor seinen ersten Entwurf für den Restaurant-Neubau präsentiert. Die Standortgemeinde Freienbach SZ und der Kanton Schwyz befürworteten das Projekt, bei Heimat- und Landschaftsschützern fiel es jedoch durch.

Die Auftraggeberin, das Kloster Einsiedeln, entschloss sich daraufhin, das Projekt zu verkleinern. So sollten langjährige juristische Streitigkeiten vermieden werden. Mitte September präsentierte Zumthor eine abgespeckte Version, mit der nun auch der Schweizer Heimatschutz zufrieden war.

(ht/sda)

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Anscheinend wollen viele Schweizer in einem Museum leben. Wie kann man sich sonst erklären, dass ausnahmslos bei jedem Bauprojekt Einsprachen von irgendwelchen selbst ernannten Heimat-, Kultur,- „MeineInteressen“-Schützer erhoben werden. Und dies z.T. mit erpresserischen Taktiken.

Nun muss man wissen gegen was Einstrache erhoben werden kann. Ein Bauvorhaben muss die gesetzlichen Grundlagen von Bund, Kanton und Gemeinde erfüllen. Nur wenn sämtliche Gesetze (Raumplanungsgesetz, Planungs- & Baugesetz, Bau- und Zonenreglement, Umweltgesetze, usw.) eingehalten wurden, darf die Bewilligung zum Bau des Vorhabens erteilt werden.
Eine Einsprache kann sich nun darauf stützen, dass das Bauvorhaben gegen eine dieser gesetzliche Auflage verstösst und daher nicht zu bewilligen ist oder dass das Bauvorhaben gegen eine privatrechtliche Abmachung welche zwischen dem Grundeigentümer und dem Nachbar (Eine im Grundbuch vermerktes Recht oder eine Pflicht, welche den Grundeigentümer z.B. verpflichtet die Gebäude mindestens in einem Abstand von 10m zur Grundstücksgrenze zu errichten) abgschlossen wurden verstösst.
Viele Investoren suchen bei Einsprachen den direkten Kontakt zu den Einsprechern. Da sich die meisten Einsprecher im Recht fühlen, ist damit zu rechnen, dass auf die Bewilligung des Bauvorhaben gleich der Weiterzug des Verfahrens an die nächste Instanz folgt. Selbst wenn das Bauvorhaben rechtens ist, kann ein Weiterzug über sämtliche Instanzen (bis Bundesgericht) mehrere Jahre dauern. Eine Zeitspanne, in welcher sich die Zinsen der Grundstückshypothek anhäufen. Bei grossen Bauvorhaben kann dies dazu führen, dass es unrentabel und somit nicht realisiert wird.

Manchen geht es darum, dass alles so bleiben soll wie es schon immer war. Sie vergessen jedoch, dass der Mensch seit je her seine Umwelt geformt hat. Hätten vor Jahrhunderten alle gesagt: Nein, lasst den Wald stehen, böses Ackerland, dann würde die Schweiz nicht so aussehen wie wir sie kennen. Seepromenaden, Berghotels, Seeaufschüttungen, Bergabtragungen. Seit Jahrhunderten formen wir die Landschaft nach unseren Vorstellungen und den aktuellsten und modernsten Architekturvorstellungen. Wenn wir dies nicht mehr tun stehen wir still.
Natürlich sind in der Vergangenheit viele „Sünden“ begangen worden. Aber diese erkennt man nur weil sich die Menschheit, das Architekturverständnis und der Stellenwert von unberührter Natur weiter entwickelt haben. Der Umgang mit der Natur und den vorhandenen Qualitäten eines Ortes haben sich grundlegen geändert. Man unterstützt und verbessert die bestehenden Qualitäten und schafft nicht einen neuen, ortsfremden Lebensraum.

Eine Andere Gruppe verfolge ihre eigenen Ziele auf eine skrupellose und rechtswidrige Art. Das Wissen um die Tatsachte, dass Verzögerungen bei grösseren Bauvorhaben bares Geld kosten und in der heutigen Zeit kein Investor dieses Geld hat, wird benutzt um Einsprachen zu platzieren, welche keine rechtlichen Grundlagen haben. Investoren sind unter Umständen bereit dem Einsprecher eine „Entschädigung“ für die „Einschränkungen“ oder „Einbussen“, welche der Einsprecher durch die Realisierung des Bauvorhabens entstehen, zu bezahlen. In Tat und Wahrheit hat der Investor eine einfache Milchbüchleinrechnung gemacht und dabei festgestellt, dass es ihn mehr kostet auf dein gesetzliches Recht zu bestehen als den Einsprecher zu entschädigen.

Die Mitbestimmung der Bürger ist eine wundervolle Sache. Ich möchte Sie nicht missen. Nur sollte ich der einzelne Bürger nicht so wichtig nehmen. Die Entscheidungen der Bürger sollte von der Frage gelenkt werden: „Was ist das Beste für das Land/die Sache?“ und nicht „was ist das Beste für mich“. In einem Land voller Egoisten wird es zum Stillstand kommen. Weil jeder seine Energie verwendet sein Egoismus auszuleben und seine Interessen umzusetzen. Dies führt zwangsläufig zu einem Kampf zwischen den Interessengruppen und zu einer Radikalisierung. Wenn man das Beste für die Sache ins Zentrum stellt, dann sind Kompromisse und Einigungen schneller erzielt. Die Entscheide sind ausgewogen und konstruktiver. Ob Stadionbau, Neugestaltung von Uferzonen oder dem kleinen Einfamilienhausanbau des Nachbarn.
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