Verbietet Polen die Abtreibung?

publiziert: Freitag, 13. Apr 2007 / 12:38 Uhr / aktualisiert: Freitag, 13. Apr 2007 / 19:07 Uhr

Warschau - Das polnische Parlament ist zu Beratungen über eine weitere Verschärfung des Abtreibungsrechts zusammengekommen. Die Abgeordneten haben über eine Verfassungänderung auf Antrag der nationalistischen Liga Polnischer Familien (LPR) zu entscheiden.

Lech Kaczynski will die Abtreibung unter bestimmten Umständen nicht ausschliessen.
Lech Kaczynski will die Abtreibung unter bestimmten Umständen nicht ausschliessen.
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Sie will den Schutz menschlichen Lebens von der Empfängnis an in der Verfassung verankern. In der Praxis könnte dies auf ein vollständiges Verbot der Abtreibung hinauslaufen.

Die regierende nationalkonservative Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) will einen Gegenvorschlag von Staatspräsident Lech Kaczynski unterstützen.

Danach soll der Schutz menschlichen Lebens zwar in der Verfassung festgeschrieben, ein Schwangerschaftsabbruch aber unter bestimmten Umständen nicht ausgeschlossen werden.

Abstimmen nach persönlicher Überzeugung

Für eine Verfassungsänderung ist eine zwei Drittel-Mehrheit notwendig. Mindestens 307 der 460 Abgeordneten müssen zustimmen.

Die meisten der im Parlament vertretenen Parteien haben bereits angekündigt, ihre Abgeordneten nicht zur Fraktionsdisziplin zu verpflichten, sondern entsprechend der persönlichen Überzeugung abstimmen zu lassen.

Schon jetzt gehört das polnische Abtreibungsrecht in Europa zu den restriktivsten. Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben der Mutter oder bei einer schweren Schädigung des Fötus erlaubt.

(rr/sda)

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