Münchner Kunstfund

Verdächtige Werke von Gurlitt veröffentlicht

publiziert: Dienstag, 12. Nov 2013 / 08:29 Uhr
Auf der Liste befinden sich unter anderem Werke von Delacroix.(Symbolbild)
Auf der Liste befinden sich unter anderem Werke von Delacroix.(Symbolbild)

München - Die deutschen Behörden haben sich dem öffentlichen Druck gebeugt: Eine Liste mit Werken aus der spektakulären Sammlung von Cornelius Gurlitt steht nun im Internet. Darunter sind Werke von Chagall, Spitzweg, Dix und Delacroix. Eine Arbeitsgruppe soll aufklären.

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Die im Internet aufgeschaltete Liste enthält 25 verdächtige Werke. Am Montagabend wurden Bilder «mit entsprechenden dringenden Verdachtsmomenten auf NS-verfolgungsbedingten Entziehungshintergrund» in die Plattform der Koordinierungsstelle Magdeburg eingestellt.

Dies teilten das bayerische Justizministerium, das Kultusministerium sowie das Bundesfinanzministerium und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Eine Arbeitsgruppe aus Sachverständigen soll nun schnellere Aufklärung bringen. «Zwischen Bund und Land wurde vereinbart, umgehend eine qualifizierte Taskforce von mindestens sechs Expertinnen und Experten für Provenienzrecherche zusammenzustellen», heisst es in der Mitteilung.

Experten müssen fast 1000 Werke überprüfen

Parallel zum Ermittlungsverfahren der Augsburger Staatsanwaltschaft sollen die Provenienz-Experten der Herkunft der rund 1400 gefundenen Bilder aus der entdeckten Sammlung des Kunsthändlersohnes Cornelius Gurlitt auf den Grund gehen. Die Leitung der Taskforce soll die frühere Ministerialdirektorin Ingeborg Berggreen-Merkel übernehmen.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Augsburg müssen rund 970 der etwa 1400 gefundenen Werke von Experten überprüft werden. 380 davon können dem zugeordnet werden, was die Nationalsozialisten «Entartete Kunst» nannten; bei 590 Werken muss laut Mitteilung überprüft werden, ob sie den rechtmässigen Eigentümern während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgungsbedingt genommen wurden.

Strafverfahren reicht nicht

Was passiert, wenn sich der Verdacht bestätigt, konnte ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums zunächst nicht sagen. Womöglich müssten dann einzelne Zivilprozesse zwischen Gurlitt und möglichen Vorbesitzern geführt werden.

«Die Herkunft der beim sogenannten 'Schwabinger Kunstfund' sichergestellten Kunstwerke wird so rasch und transparent wie möglich festgestellt», heisst es in der Mitteilung. Denn: «Die mit dem 'Schwabinger Kunstfund' aufgeworfenen Fragen zur Restitution im Zusammenhang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kunstwerken können in einem Strafverfahren allein nicht hinreichend geklärt werden.»

(ig/sda)

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